FDP RemscheidFDP Remscheid

Haushaltsbegleitbeschluss 2017/2018

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis‘90/DIE GRÜNEN und der Gruppen von FDP und W.i.R. zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017/2018 und die sechste Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis‘90/DIE GRÜNEN und die Gruppen von FDP und W.i.R. bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der o.g. Sitzung stellen zu lassen.

 

Der Rat der Stadt Remscheid möge folgende Änderungen im Entwurf zur Haushaltssatzung 2017/2018 und in der sechsten Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes beschließen:

 

1. eGovernment-Strategie für die Remscheider Stadtverwaltung entwickeln

Zur Einführung eines verwaltungsweiten eGovernments wird der Oberbürgermeister beauftragt den Beschluss zur Vergabe eines externen Fachgutachtens zur Strukturierung und Vorbereitung des Gesamtprozesses vorzubereiten. Zu diesem Zwecke werden im Haushaltsjahr 2017 im Ergebnisplan Mittel in Höhe 40.000 Euro zur Verfügung gestellt.
2. Kulturelle Angebotsvielfalt für ein breites Publikum erhalten


a.
Breites und attraktives Programmangebot im Teo Otto Theater sichern

Der aus dem Budget des Teo Otto Theaters bis einschließlich 2016 geleistete Sonderzuschuss für die Bergischen Symphoniker in Höhe von jährlich 25.000 Euro steht ab 2017 wieder dem Gastspieletat zur Verfügung. Darüber hinaus wird dem Teo Otto Theater ab 2018 ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 50.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt

b. Liquiditätslücke der Bergische Symphoniker in 2017 und 2018 schließen

Der Bergischen Symphoniker GmbH wird für das Jahr 2017 ein Sonderzuschuss in Höhe von 119.500 Euro und ab dem Jahr 2018 jährlich 257.000 Euro zur Verfügung gestellt. Über den Zeitraum ab 2019 und eventuelle weitere Liquiditätsbedarfe ist vor den Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 frühzeitig zu entscheiden. Die Maßnahme 18 des Haushaltssanierungsplanes ist entsprechend anzupassen.

 

 

3. Kommunale Direktinvestitionen in die Straßenbeleuchtung ermöglichen

Auf Grundlage des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages zwischen der Stadt Remscheid und der Stadtwerke Remscheid GmbH wird der Oberbürgermeister beauftragt, Gespräche mit der EWR GmbH über eine Ergänzungsvereinbarung zu führen, die es künftig auch ermöglicht Investitionsmaßnahmen durch die Stadt Remscheid durchzuführen.

In der Investitionsplanung sind folgende Maßnahmen zum Ausbau der Straßenbeleuchtung einzuplanen, die bei erfolgreichem Abschluss der Ergänzungsvereinbarung umgesetzt werden können:

a. Kimmenauer Weg – Erstmalig Beleuchtungspunkte errichten

Für die erstmalige Errichtung einer Beleuchtung im Kimmenauer Weg zwischen Westring und Wülfingstraße wird im Investitionsplan für das Jahr 2018 eine Auszahlung in Höhe von 114.400 Euro bereitgestellt;

b. Volkeshaus – Beleuchtungslücke endlich schließen

Für die Vervollständigung der Beleuchtung im Volkeshaus wird im Investitionsplan für das Jahr 2018 eine Auszahlung in Höhe von 67.100 Euro bereitgestellt.

 

4. Ausbau des Radwegenetzes – Konzept als Grundlage aktiver Förderakquise nutzen

Für den Ausbau der touristischen und verkehrlichen Infrastruktur ist es erforderlich ein Umsetzungsgutachten zu erarbeiten, dass einen Kosten- und Zeitplan umfasst, die bestehenden Lücken im System der Radwege im Stadtgebiet und dem regionalen Trassenverbund zu schließen. Dabei ist zu prüfen, ob Fördermittel beansprucht und beispielsweise bei einer erfolgreichen Bewerbung des Bergischen zur REGIONALE diese Projekte berücksichtigt werden können. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Beschluss zur Vergabe eines externen Fachgutachtens vorzubereiten. Da es sich um eine Grundlagenuntersuchung im Rahmen des beabsichtigten Ausbaus von Radwegen handelt, können die erforderlichen Mittel als Planungsleistung im Investitionsplan für das Jahr 2017 mit einer Auszahlung in Höhe von 40.000 Euro eingeplant werden.
5. Pflege des Remscheider Stadtbildes unterstützen

a. Investitionsprogramm „Schönere Stadtteile“ eröffnet neue Möglichkeiten

Für die Bezirksvertretungen sind ab 2017 für Maßnahmen der Pflege des Stadtbildes ab 2017 Auszahlungen im Investitionsplan eingeplant. Die Mittel werden dabei nach einem Schlüssel verteilt, der zu 40% die Fläche des Stadtbezirks und zu 60% die Einwohnerzahl berücksichtigt. Der Mindestbetrag für einen Stadtbezirk beträgt dabei 5.000 Euro, so dass für die Stadtbezirke folgende Mittel bereitgestellt werden:

450 Euro für den Stadtbezirk Alt-Remscheid;
6.050 Euro für den Stadtbezirk Süd;
8.150 Euro für den Stadtbezirk Lennep;
5.000 Euro für den Stadtbezirk Lüttringhausen.

Über die Mittelverwendung entscheiden die Bezirksvertretungen autonom.

b. Flaggenmasten im Stadtgebiet schrittweise ersetzen

Die im gesamten Stadtgebiet vorhandenen defekten Flaggenmasten werden sukzessive durch neue Flaggenmasten ersetzt und wieder für eine dauerhafte Beflaggung genutzt. Hierfür werden ab 2017 im Investitionsplan jährlich 6.000 Euro im Rahmen der Pflege des Stadtbildes zur Auszahlung bereitgestellt.

c. Grünflächenpflege auf öffentlichen Flächen intensivieren

Die für die Grünflächenpflege im Stadtgebiet vorhanden Mittel des Ergebnisplanes werden ab 2017 um 30.000 Euro erhöht, um gezielt zusätzliche Pflege auf öffentlichen Flächen, insbesondere Spielflächen, zu ermöglichen. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit der TBR ein Konzept zur Einbindung der Remscheiderinnen und Remscheider in Form eines sogenannten „urban gardenings“ (Bürgergärten im öffentlichen Raum) vorzulegen.

d. Umfassungsmauer des Lüttringhauser Jahnplatzes denkmalgerecht sanieren

Für die grundlegende und denkmalgerechte Erneuerung der Mauer am Jahnplatz Lüttringhausen wird im Investitionsplan eine Auszahlung in Höhe von 110.000 Euro im Jahr 2017 eingeplant.

 

6. Ankauf von Grundstücken konzeptionell ausrichten und verstärken

Für die Stadt Remscheid soll ein Konzept zur Flächenbevorratung entwickelt werden, um den gezielten Erwerb städtebaulich relevanter Flächen im Stadtgebiet für die Zwecke der Entwicklung von Gewerbe, Wohnen und Verkehrsinfrastruktur (bspw. für Radwege) vorzubereiten. Die Höhe der Auszahlungen für den Ankauf von Grundstücken (INV 123070) wird ab 2017 um 100.000 Euro jährlich erhöht.

 

7. Dreiangelstraße zur Sicherung des Gewerbestandortes ausbauen

Der Ausbau der Dreiangelstraße ist kurzfristig in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW anzustreben, um eine verbesserte und störungsfreie Andienung des Gewerbestandortes sicherzustellen. Es sind folgende Ein- und Auszahlungen im Investitionsplan vorzusehen:

Auszahlungen

30.000 Euro    in 2017

615.690 Euro  in 2018

172.800 Euro  in 2019

Einzahlungen

212.040 Euro  in 2018

271.500 Euro  in 2020

Für das Jahr 2018 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe der Auszahlung des Folgejahres einzuplanen.

 

8. Arbeit des Integrationsrates, des Jugendrates und des Seniorenbeirates unterstützen

Dem Jugendrat, dem Integrationsrat und dem Seniorenbeirat werden ab 2017 jährliche Mittel im Ergebnisplan in Höhe von jeweils 7.000 Euro zur Verfügung gestellt, über deren Verwendung die Gremien autonom entscheiden sollen. Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, in welcher Weise die Gremien dauerhaft personell unterstützt werden können.
Begründung

 

Die antragsstellenden Fraktionen und Gruppen sprechen sich dafür aus, den gemeinsam begonnenen Weg der Haushaltskonsolidierung fortzusetzen. Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 mitsamt der Sechsten Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes ermöglicht diesen Weg, indem er neben einem positiven Jahresergebnis auch einen kontinuierlichen Abbau des in einem Vierteljahrhundert entstandenen Berges an Liquiditätskrediten ermöglicht. Das ist Ausdruck einer nachhaltigen und generationengerechten Haushaltspolitik. In begrenztem Umfang ermöglicht sie auch veränderte und neue Akzente zu setzen, um neue Handlungsspielräume zu eröffnen und zu erschließen. Der vorliegende Haushaltsbegleitantrag bringt den gemeinsamen Willen der antragsstellenden Fraktionen und Gruppen zum Ausdruck diesen mit Augenmaß ausgestalten zu wollen. Die Vorschläge werden im einzeln wie folgt begründet:


Zu Ziffer 1:

Der Bund und das Land NRW haben durch ihre Gesetzgebung die grundlegenden Weichenstellungen für die „digitale Revolution“ in den Verwaltungen gelegt. Die Digitalisierung städtischer Leistungen und Angebote eröffnet sowohl Chancen für die weitere Verbesserung eines bürgernahen Services als auch Potentiale zur Entlastung der Mitarbeiter/innen durch neue Arbeitsprozeduren. Dafür ist es jedoch erforderlich eine Projektstruktur zu entwickeln, die anschließend eine flächendeckende Prozessuntersuchung und -optimierung ermöglicht. Die Einführung von eGovernement beschränkt sich also nicht nur auf die Bereitstellung von Soft- und Hardware sondern in besonderem Umfang auch an die effiziente Organisation des Verwaltungshandelns. Die vom Land Nordrhein-Westfalen in Aussicht gestellten Fördermittel sind bei der Maßnahme zu berücksichtigen.

 

Zu Ziffer 2:

Der aus dem Budget des Teo Otto Theaters bis einschließlich 2016 geleistete Sonderzuschuss für die Bergischen Symphoniker in Höhe von 25.000 Euro jährlich steht ab 2017 wieder dem Gastspieletat zur Verfügung. Darüber hinaus wird dem Teo Otto Theater ab 2018 ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 50.000 Euro jährlich für den Gastspieletat zur Verfügung gestellt, um die fehlende Dynamik der Kostensteigerung in den zurückliegenden Jahren nachzuvollziehen, ein dauerhaft vollwertiges Programmangebot (bspw. im Hinblick auf Veranstaltungsreihen wie KLANGKOSMOS und das Kinder- und Jugendtheater) und die Aktivitäten im Marketing zu ermöglichen bzw. auszubauen.

Die über die vertraglich vereinbarten Festzuschüsse der Gesellschafter hinausgehenden von der Geschäftsführung ermittelten Liquiditätsbedarfe werden für die Jahre 2017 und 2018 in erforderlicher Höhe zur Verfügung gestellt.

 

Zu Ziffer 3:
Die Stadt Remscheid hat mit Stichtag zum 1. Januar 2001 die Straßenbeleuchtung an die Stadtwerke Remscheid veräußert, damit einhergehend wurde vereinbart, neue Beleuchtungsanlagen – mit Ausnahme von Erschließungsverträgen – durch die Stadtwerke Remscheid GmbH als Eigentümerin gegen Erstattung der Herstellungsaufwendungen durch die Stadt Remscheid erstellen zu lassen. Diese Regelung ist vor dem Hintergrund des Neuen Kommunalen Finanzmanagements und der bestehenden Möglichkeiten einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Investitionsprogrammes nicht mehr zwingend zielführend, so dass zumindest eine alternative Möglichkeit eröffnet werden sollte, Beleuchtungsanlagen durch die Stadtwerke Remscheid erstellen und warten zu lassen, diese jedoch dann im Eigentum der Stadt Remscheid zu belassen.

Die beiden in Rede stehenden Investitionsprojekte „Kimmenauer Weg“ und „Volkeshaus“ wurden von den Bezirksvertretungen Lennep und Alt-Remscheid bereits in der Vergangenheit eingehend diskutiert. Beim Kimmenauer Weg handelt es sich um einen Lückenschluss in der Beleuchtung zwischen der Wülfingstraße und dem Westring. Eine zunehmende Nutzung dieser Wegeverbindung macht es erforderlich aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Beleuchtung zu errichten. In ähnlicher Weise gilt dies auch für Volkeshaus, hier handelt es sich jedoch um einen Lückenschluss, da die Straße bereits teilweise – jedoch nicht durchgehend – beleuchtet ist.

 

Zu Ziffer 4:

Es handelt sich hierbei um die Lückenschlüsse zwischen der Balkantrasse und dem Stadtgebiet Wuppertal, der Balkantrasse und der Wuppersperre/Radevormwald, der Trasse des Werkzeugs und Müngsten sowie der Trasse des Werkzeugs und der Balkantrasse. Darüber hinaus ist zu prüfen, wie die Sicherheit auf den Talstraßen rund um Remscheid für Radfahrer und Fußgänger mittelfristig verbessert werden kann. Für die Beantragung von Fördermitteln ist ein Umsetzungsgutachten genauso erforderlich wie für die gezielte Werbung zugunsten einer Unterstützung dieses Infrastrukturprojektes.

 

Zu Ziffer 5:

Die Bezirksvertretungen werden erstmals mit eigenen investiven Mitteln ausgestattet, über die sie autonom entscheiden können. So wird es ihnen ermöglicht, künftig Maßnahmen im Stadtgebiet zu planen, die zu einer Verbesserung des Stadtbildes und der Aufenthaltsqualität beitragen. Die Verteilung ergibt sich aus folgender Berechnung:

Die vor mehreren Jahrzehnten errichteten und teilweise nicht mehr funktionstüchtigen Fahnenmasten an Straßen (bspw. Lenneper Straße) und Plätzen (bspw. Quimperplatz) sollen sukzessive durch neue Flaggenmasten ersetzt werden, die ganzjährig beflaggt werden. Vorbild hierfür ist die bereits vorhandene ständige Beflaggung des Rathauses (mit Flaggen) oder des Gesundheitshauses (mit Werbefahnen für den Stadtteil Hasten). Diese Maßnahme erscheint auch deshalb geboten, da die Flaggenmasten im öffentlichen Raum auch der Verkehrssicherungspflicht der Stadt unterliegen.

Die Grünflächenpflege soll auf öffentlichen Spielflächen intensiviert werden, um auch außerhalb des bestehenden Pflegeintervalls auf Vegetationsschübe reagieren zu können.

 

Zu Ziffer 6:

In den zurückliegenden zwei Jahrzehnten führte die anhaltende kommunale Investitionsschwäche dazu, dass der Erwerb von Grundstücken für eine städtebauliche Nutzungsperspektive auf ein Minimum reduziert wurde. Zwar können Grundstückskäufe im Rahmen von Entwicklungsmaßnahmen, bspw. für Gewerbeflächen und Wohngebieten, durchaus rentierlich sein und entsprechend abgewickelt werden, doch ergeben sich regelmäßige Bedarfe, die nicht auf diese Weise abgedeckt werden können. Dies gilt insbesondere für den Erwerb von Grundstücken für Verkehrsinfrastruktur (bspw. für Radwege) oder den Erwerb mit einer längerfristigen Planungsoption. Die Erhöhung des Ansatzes von 200.000 Euro auf 300.000 Euro geht einher mit dem Ziel, eine nachhaltige kommunale Flächenbevorratungsstrategie zu etablieren.

 

Zu Ziffer 7:

Der Ausbau der Dreiangelstraße ist infolge der wachsenden verkehrlichen Probleme in den Kreuzungsbereichen mit der Hastener Straße dringend geboten. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen 818.490 Euro. Der Landesbetrieb Straßen.NRW trägt 212.040 Euro. Aus KAG-Beiträgen werden weitere 271.500 Euro getragen. Es verbleibt ein städtischer Anteil in Höhe von 334.950 Euro.

 

Zu Ziffer 8:

Bisher gibt es keine einheitliche Regelung für die Unterstützung der Arbeit der direkt gewählten Gremien des Jugendrates, des Seniorenbeirates und des Integrationsrates. Der Jugendrat erhält bereits ein jährliches Budget in Höhe von 6.850 Euro. Dieses Budget erscheint auch für die Arbeit des Seniorenbeirates und des Integrationsrates angemessen. Es wird deshalb vorgeschlagen, allen drei Gremien einen identischen Betrag von 7.000 Euro jährlich zur Verfügung zu stellen. Die Mittel können für Publikationen, Fachtagungen und Informationsveranstaltungen verwendet werden und stehen in der Entscheidungsautonomie der Gremien. Der Jugendrat wird durch einen Geschäftsführer in seiner Arbeit begleitet, deshalb wird der Oberbürgermeister gebeten, zu prüfen ob eine vergleichbare Unterstützung des Seniorenbeirates und des Integrationsrates umsetzbar ist.

 

gez.

 

Jens-Peter Nettekoven MdL
Vorsitzender der CDU Ratsfraktion
Sven Wolf MdL
Vorsitzender der SPD Ratsfraktion
Beatrice Schlieper

Vorsitzende der Ratsfraktion von Bündnis‘90/DIE GRÜNEN

 

Wolf Lüttinger

Vorsitzender der FDP Ratsgruppe

 

Waltraud Bodenstedt

Vorsitzender der W.i.R. Ratsgruppe

 

Gemeinsamer Antrag: Haushaltsbegleitbeschluss

 

Foto: knipseline / pixelio.de

0 Kommentare

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.