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Kita-Beiträge gerechter gestalten

Antrag zu TOP 12 und TOP 13 (Neufassung der Satzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Beiträgen für die Nutzung von Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder bzw. für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege) der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 11. Februar 2016

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

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für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 11. Februar 2016 stellt die FDP-Ratsgruppe folgenden Antrag.

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sitzung des Rates am 25. Februar 2016 einen alternativen Vorschlag für die Neufassung der o.g. Satzungen vorzulegen und dabei eine höhere Zahl an Beitragsklassen zu berücksichtigen.

 

Begründung:

Mit den Drs. 15/2050 und 15/2052 schlägt die Verwaltung vor, die Beitragstabellen für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in der folgenden Form neu zu fassen.

Jahreseinkommen 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden
bis 18.000,00 € – € – € – €
bis 26.000,00 € 26 € 29 € 47 €
bis 37.000,00 € 45 € 49 € 78 €
bis 49.000,00 € 73 € 80 € 126 €
bis 61.000,00 € 115 € 126 € 195 €
bis 74.000,00 € 152 € 166 € 258 €
bis 87.000,00 € 183 € 199 € 291 €
bis 100.000,00 € 236 € 252 € 278 €
über 100.000,00 € 272 € 287 € 366 €

 

Mit diesem Vorschlag würden die bisherigen Beitragsklassen übernommen, obwohl eine höhere Zahl an Beitragsklassen eine gerechtere Gestaltung der Beitragsstaffel ermöglichen würde. In der jetzigen Beitragsstaffel machen sich die Übergänge von einer Beitragsklasse in die nächsthöhere oder nächstniedrigere deutlich bemerkbar.

Beispiel 1: Das alleinerziehende Elternteil A hat ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 25.800 Euro zur Verfügung, während das alleinerziehende Elternteil B ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 26.100 Euro zur Verfügung hat. B würde in die nächsthöhere Beitragsklasse (ab 26.001 Euro) eingestuft werden und müsste bei einer Betreuungszeit von 25 Stunden einen Beitrag zahlen, der um fast 75% über dem Beitrag von A liegt, obwohl sich das Bruttojahreseinkommen der beiden Personen lediglich um 300 Euro unterscheidet.

Beispiel 2: Das gemeinsame Bruttojahreseinkommen von zwei Elternteilen erhöht sich von 48.800 Euro auf 49.100 Euro, so dass diese Eltern in die nächsthöhere Beitragsklasse (ab 49.001 Euro) eingruppiert werden. Obwohl sich das gemeinsame Brutto(!)jahreseinkommen um lediglich 300 Euro erhöht hat, steigt die Belastung durch die Jahresbeiträge bei einer Betreuungszeit von 45 Stunden um 828 Euro.

Beispiel 3: Die Eltern A haben ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 26.500 Euro zur Verfügung und müssen bei einer Betreuungszeit von 45 Stunden einen Beitrag in Höhe von 936 Euro (rund 3,5% ihres Bruttojahreseinkommens) pro Jahr leisten. Die Eltern B haben ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 36.500 Euro zur Verfügung und müssen bei einer Betreuungszeit von 45 Stunden ebenfalls einen jährlichen Beitrag in Höhe von 936 Euro (rund 2,5% ihres Bruttojahreseinkommens) leisten. Obwohl sich die Eltern A und B in der gleichen Beitragsklasse befinden, müssen die Eltern mit einem höheren Einkommen in diesem Fall einen um knapp 30% niedrigeren Anteil ihres Einkommens für die Beiträge aufwenden.

Diese Beispiele machen im besonderen Maße deutlich, dass die große Spannweite der einzelnen Beitragsklassen nicht optimal, sondern unter dem Gesichtspunkt einer nachvollziehbaren und gerechten Beitragserhebung verbesserungswürdig ist.

Diese sprunghaften Übergänge bei dem Wechsel zwischen Beitragsklassen würden vermieden, wenn sich im Sinne einer linearen Tarifgestaltung die Beitragshöhe aus einem bestimmten prozentualen Anteil am Bruttojahreseinkommen ergibt. Doch dürfte dies aufgrund der vermutlich hohen Zahl an Rückerstattungen und Nachforderungen einen erheblichen Mehraufwand bei der Beitragserhebung ergeben.

Eine höhere Zahl an Beitragsklassen würde die Übergange zwischen den Beitragsklassen zumindest abmildern. So arbeitet die Stadt Dortmund beispielsweise mit 13 Beitragsklassen und die Stadt Paderborn mit elf Beitragsklassen (für Einkommen bis 100.000 Euro), während die Stadt Remscheid lediglich acht Beitragsklassen bis einer Einkommenshöhe von 100.000 Euro zu Grunde legt. Die Stadt Krefeld führte gleichfalls acht Beitragsstufen ein, doch beginnt die letzte Stufe bereits bei einem Jahreseinkommen in Höhe von 61.400 Euro (Remscheid: 100.000 Euro), so dass sich dennoch kleinere Beitragsklassen ergeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez.

Wolf Lüttinger

Vorsitzender der Ratsgruppe

 

20160211 Antrag Kitabeiträge

 

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

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