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Transparenz des Verwaltungshandelns stärken – Beschlusskontrolle ermöglichen

Antrag für die Sitzung des Rates am 25. Februar 2016

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

die Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNE und DIE LINKE sowie die Ratsgruppen von FDP und WiR stellen für die Sitzung des Rates am 25. Februar 2016 den folgenden Antrag.

Die Verwaltung

  • wird aufgefordert, Ziff. 11.5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse umzusetzen und beginnend mit der Sitzung des Rates am 7. April 2016 über den Status der beschlossenen Anträge zu berichten,
  • wird gebeten, das Berichtswesen der Verwaltung gegenüber den politischen Gremien zu vereinheitlichen und zu optimieren.

Begründung:

Der Oberbürgermeister führt Beschlüsse und Entscheidungen unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. Der Rat trug dieser Vorgabe aus § 62 Abs. 2 der Gemeindeordnung Rechnung, indem er die Geschäftsordnung im Jahr 2009 ausdrücklich um ein Instrument der Beschlusskontrolle erweiterte. In jeder Tagesordnung für die Sitzung des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse ist gem. Ziff. 2.6 der Geschäftsordnung ein Punkt zu berücksichtigen, in dem über den Stand der zur Ausführung beschlossenen Anträge schriftlich berichtet wird. Dieser Punkt findet sich tatsächlich bis heute auf den Tagesordnungen, doch ist dieser Punkt bislang immer inhaltsleer geblieben. Die Antragstellerinnen verfolgen das Ziel, diesen Tagesordnungspunkt endlich mit Leben zu füllen und damit eine effektive Beschlusskontrolle durch die Gremien zu ermöglichen. In Ziff. 11.5 der Geschäftsordnung ist eine Beschlusskontrolle in dieser Form bereits berücksichtigt:

Über den Status der Anträge, die vom Rat zwecks Ausführung beschlossenen [sic!] sind, wird in jeder Sitzung schriftlich berichtet.

Ab der Sitzung des Rates am 7. April 2016 sollte der Rat nunmehr auf diesem Weg informiert werden. Der Statusbericht der Verwaltung sollte mindestens folgende Punkte beinhalten:

  • Bezeichnung des Gremiums, das den betreffenden Beschluss getroffen hat,
  • das Thema, den Wortlaut und das Datum des Beschlusses,
  • den Verfahrensstand in Stichworten mit Datum, ggf. den Abschlussvermerk.

In diese Berichterstattung sollten aus Gründen der Effizienz lediglich abschließende Beschlüsse, also keine Empfehlungsbeschlüsse, die an andere Gremien gerichtet sind, berücksichtigt werden.

Für die technische Umsetzung bietet sich die Software „Session“ des Unternehmens Somacos an, die für das Sitzungsmanagement genutzt wird und auch die Beschlussverwaltung und –überwachung als Funktion bietet. Damit kann ein standardisiertes Verfahren etabliert und die zur Verfügung stehenden Ressourcen können sinnvoll genutzt werden. Zudem kann die Beschlusskontrolle auf diese Weise direkt in die digitale Gremienarbeit integriert werden.

Unabhängig von möglichen Beschlussfassungen in den Gremien berichtet die Verwaltung derzeit über ihre laufenden Projekte. Diese Berichte beziehen sich jedoch nicht gleichermaßen auf alle Bereiche der Stadtverwaltung, und die politischen Gremien werden zudem in unterschiedlicher Qualität unterrichtet. So wurde der Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss als einziger Ausschuss zuletzt in schriftlichen Vorlagen über die relevanten Schlüsselprojekte informiert. Das Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport berichtet als letztes Dezernat außerdem gegenüber den zuständigen Gremien quartalsweise über den Sachstand hinsichtlich der Schwerpunkte seines Managementprogramms.

Diese Berichtsverfahren sollten optimiert werden, damit alle politischen Gremien in gleicher Qualität mit standardisierten, verbindlichen Berichten über die laufenden Projekte informiert werden. Zudem ist es sicherlich sinnvoll, das Berichtswesen auf die strategischen und operativen Ziele des gesamtstädtischen Handelns auszurichten.

Die Möglichkeit für die politischen Gremien und damit auch für die Öffentlichkeit, die Beschlussumset-zung und die laufenden Verwaltungsprojekte zu verfolgen, erhöht die Transparenz des Verwaltungshandelns und versetzt die Adressaten in die Lage, die strategische Ausrichtung der Stadt Remscheid und die entsprechende operative Umsetzung kritisch zu verfolgen. Außerdem kann diese Form der Beschlusskontrolle und der Berichterstattung eine Arbeitserleichterung für die Verwaltung bringen, wenn sich wiederholte Anfragen zum Sachstand mit der Vorlage der Informationen im Rahmen dieser Verfahren erübrigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez.                                                                                                     gez.

Jens Nettekoven                                                                             Sven Wolf

Fraktionsvorsitzender                                                                   Fraktionsvorsitzender

 

gez.                                                                                                     gez.

Beatrice Schlieper                                                                          Fritz Beinersdorf

Fraktionssprecherin                                                                      Fraktionsvorsitzender

 

gez.                                                                                                     gez.

Wolf Lüttinger                                                                                 Waltraud Bodenstedt

Vorsitzender der Ratsgruppe                                                       Vorsitzende der Ratsgruppe

 

20160225 Antrag Beschlusskontrolle

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