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Einrichtung eines Sanierungsgebiets in der Innenstadt

Antrag für die Sitzung des Rates am 16. Mai 2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

die Fraktionen von SPD und GRÜNE sowie die Ratsgruppen von FDP und W.i.R. stellen für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 2. Mai 2019, für die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Gebäudemanagement, Liegenschaften und Denkmalpflege am 7. Mai 2019, für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Energieeffizienz und Verkehr am 9. Mai 2019, für die Sitzung des Rates am 16. Mai 2019 und für die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 21. Mai 2019 folgenden Antrag.

1. Für das Stadtumbaugebiet „Innenstadt“ wird ein städtebauliches Sanierungsgebiet festgelegt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde für die Mittel aus der Städtebauförderung eine Aufgabenstellung abzustimmen und eine Beschlussvorlage über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen zu einem solchen Sanierungsgebiet für die Sitzung des Rates am 4. Juli 2019 vorzulegen.

Begründung:

Das Einkaufsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher und neue Formen des Vertriebs, insbesondere der Online-Handel, haben zu einem Strukturwandel im stationären Handel und damit in den Innenstädten geführt. Insbesondere in der unteren Alleestraße ist der Rückgang des Einzelhandels offensichtlich. Die Ansiedlung von Filialbetrieben und Sonderpostenmärkten sowie wiederkehrende Leerstände zeigen, dass sich dieser Teil unserer Einkaufsstraße in dem sogenannten „Trading-Down-Prozess“ befindet. Der Verlust des Einzelhandels hat das Umfeld auch als Wohnstandort geschwächt.
Die Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Alleestraße arbeitet mittels verschiedener Maßnahmen daran, die Attraktivität der Alleestraße wieder zu steigern. Auch mit dem Konzept zur Revitalisierung der Innenstadt sollen der öffentliche Raum aufgewertet und die Rahmenbedingungen für zentrenspezifische Nutzungen gestärkt werden. Diese Aktivitäten sind richtig, doch sind ihre Möglichkeiten begrenzt.

Wir sind der Auffassung, dass es neben diesen Bemühungen eines weiter reichenden Wandels für die Alleestraße bedarf. Die Stärkung und Weitentwicklung der städtebaulichen Strukturen sollten in der nächsten Zeit im Vordergrund stehen. Dabei wollen wir die derzeitige Funktion, besonders der unteren Alleestraße, hinterfragen und diesen Bereich nachhaltig entwickeln. Die Stärkung der Innenstadt als Standort für Wohnen ist ein möglicher Weg, aber ebenso sind mehr Nutzungen aus den Bereichen Dienstleistungen, öffentliche Verwaltung, Gastronomie, Kultur, Freizeit und Sport denkbar. Die Verwaltung hat in der vergangenen Ratssitzung aufgezeigt, dass ein Sanierungsgebiet ein geeignetes Instrument ist, um die notwendigen Änderungsprozesse in der Alleestraße anzustoßen und umzusetzen.

Auch die Wohnflächen auf der Alleestraße sind durch überdurchschnittlichen Leerstand und vielfachen Instandhaltungs- und Modernisierungsstau gekennzeichnet. Das mögliche Ziel, den Wohncharakter der unteren Alleestraße zu stärken, wäre mit der Öffnung für den Autoverkehr in weitere Ferne gerückt, wie etwa der Protest der Anwohnerinnen und Anwohner aus der Mandtstraße und der Wiedenhofstraße zeigt. Die Menschen fürchten die negativen Auswirkungen auf ihr Lebensumfeld. Die Gebäude stehen in einer kompakten und dichten Bauweise und grenzen sowohl auf Vorder- und Rückseiten an den öffentlichen Straßenraum. Vorgärten und private Freiräume fehlen. Der fußläufige Teil der Alleestraße ist nicht nur ein zentraler Aufenthaltsort im Stadtgebiet, sondern bietet gerade auch die notwendigen Freiräume für die Anwohnerinnen und Anwohner.

Die Vorschläge einiger Gruppierungen für die probeweise Öffnung der unteren Alleestraße für den Individualverkehr verzögern den Weg für eine ernsthafte, zielgerichtete und nachhaltige Entwicklung im unteren Teil der Straße. Die möglichst kurzfristige Öffnung für den Individualverkehr hätte die Umwidmung der Straße, planungsrechtliche Verfahren und die Herstellung einer entsprechenden Infrastruktur wie eines neuen Straßenbelags erforderlich gemacht und damit Zeit und Ressourcen in Anspruch genommen. Aus unserer Sicht muss der Leitsatz gelten, wie er durch die Verwaltung formuliert wurde: „Erst die Funktion der Alleestraße und dann die richtige verkehrliche Erschließung.“

Das Sanierungsgebiet soll das bereits bestehende Gebiet des Stadtumbaus „Innenstadt“ umfassen. Nachdem der Rat der Stadt im Juni 2015 das städtebauliche Entwicklungskonzept zur Revitalisierung der Innenstadt beschlossen hatte, war das Gebiet in das Förderprogramm „Stadtumbau West“ aufgenommen worden. Damit kann die Stadt Remscheid auf diese bestehende Gebietsabgrenzung zurückgreifen und sie als Förderkulisse nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Sven Wolf
Vorsitzender der Ratsfraktion

gez.
Beatrice Schlieper
Sprecherin der Ratsfraktion und
der Fraktion in der BV 1

gez.
Wolf Lüttinger
Vorsitzender der Ratsgruppe

gez.
Waltraud Bodenstedt
Sprecherin der Ratsgruppe

gez.
Ernst Peter Wolf
Sprecher der Fraktion in der BV 1

gez.
Hans Lothar Schiffer
Bezirksvertreter

gez.
Alexander Ernst
Bezirksvertreter

Antrag: Grundsatzbeschluss für die Einrichtung eines Sanierungsgebiets in der Innenstadt

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