FDP RemscheidFDP Remscheid

Ende der Teilnahme am European Energy Award

Anfrage für die Sitzung des Rates am 7. Februar 2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur Sitzung des Rates am 7. Februar 2019 bitten wir im Zusammenhang mit der Drs. 15/5863 (TOP 9.9) um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche der Maßnahmen aus dem aktuellen Programm (siehe Drs. 15/4941) können nicht zu Ende geführt werden, wenn die Teilnahme der Stadt Remscheid am European Energy Award beendet? Welche der potenziellen Maßnahmen (siehe Drs. 15/5704) können künftig nicht durchgeführt werden, wenn die Teilnahme der Stadt Remscheid am European Energy Award beendet wird?

2. Ist die Arbeit des Energieteams aus Stadtverwaltung und Betrieben der Versorgung und Entsorgung an die Teilnahme am European Energy Award gebunden?

3. Bewirbt sich die Stadt Remscheid um Fördermittel aus der Nationalen Klimaschutzinitiative? Sind die Energie- und Umweltmanagementsysteme, die mit dieser Initiative gefördert werden, in vergleichbar effektiver Weise zu nutzen wie der European Energy Award?

4. Stehen finanzielle Mittel für die Teilnahme der Stadt Remscheid am European Energy Award ab dem Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung?

5. Für welche Fördermittel, die durch die Stadt Remscheid eingeworben wurden, war die Teilnahme am European Energy Award eine Bedingung? Um welche Förderprogramme kann sich die Stadt Remscheid künftig nicht bewerben, wenn sie nicht am European Energy Award teilnimmt?

Begründung

Zu 1.:

Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 5. Juli 2018 das Maßnahmenprogramm des European Energy Award für den Projektzeitraum ab dem Jahr 2018. Zudem wurden ausweislich des Berichtes über das interne Audit (September 2018) Entwicklungspotenziale, aus denen weitere Maßnahmenvorschläge folgen können, in den einzelnen Handlungsfeldern definiert. Sollte die Teilnahme am European Energy Award wegfallen, so stellt sich die Frage, ob diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden können. Dabei liegen beispielsweise mit dem integrierten Klimaschutzkonzept und der gesamtstädtischen Mobilitätsstrategie bereits fundierte Arbeitsgrundlagen, die genutzt werden können, vor. Das Energiemanagement sollte ständige Aufgabe des Gebäudemanagements der Stadtverwaltung sein.

Zu 2.:

Mit der Teilnahme am European Energy Award wurde ein sogenanntes Energie-Team eingerichtet. Dem Team gehören Beschäftigte der Stadtverwaltung sowie der Ver- und Entsorgungsbetriebe an. Das Energie-Team tauscht sich regelmäßig über den Stand der Maßnahmen aus und erarbeitete neue Maßnahmenvorschläge. Eine solche Zusammenarbeit ist sicherlich sinnvoll, um energie- und klimaschutzrelevante Themen erfolgreich zu bearbeiten. Daher ist es interessant zu erfahren, ob die Arbeit eines solchen Teams an die Teilnahme am European Energy Award gekoppelt ist oder ob sie bei Beendigung der Teilnahme fortgeführt werden kann.

Zu 3.:

Seit dem 1. Januar 2019 können Kommunen neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen in Anspruch nehmen. Dazu zählt unter anderem die Unterstützung beim Aufbau und Betrieb eines Energiemanagements durch externe Dienstleister. Der aktuelle Antragszeitraum läuft bis zum 31. März 2019; die Förderrichtlinie ist bis Ende 2022 gültig. Konkret umfasst die Förderung u.a.
Sach- und Personalausgaben für fachkundige externe Dienstleister zur:

• Unterstützung beim Aufbau und Betrieb des Energiemanagementsystems im Umfang von bis zu 45 Beratungstagen im Bewilligungszeitraum,
• Durchführung einer Gebäudebewertung,
• Installation der Messtechnik,
• Erstzertifizierung des Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001.

Sachausgaben für:

• Software, die für das Energiemanagement notwendig ist, im Umfang von maximal 5.000 Euro,
• mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik im Umfang von maximal 10.000 Euro

Finanzschwache Kommunen profitieren von hohen Förderquoten. Soweit die Teilnahme am European Energy Award wegfällt, interessiert uns, ob diese Fördermittel eingesetzt werden können, um energie- und klimaschutzpolitische Zielsetzungen zu erreichen.

Zu 4.:

Die Teilnahme an European Energy Award ist für die Stadt Remscheid trotz der Förderung nicht kostenfrei, sondern die Stadt Remscheid muss einen Eigenanteil in Höhe von 20% erbringen. Insgesamt fallen Kosten in Höhe von rund 50.000 Euro für die Teilnahme an. Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 18. Juni 2015, bis ins Jahr 2019 an dem vierjährigen Prozess des European Energy Award teilzunehmen. Für eine Folgeteilnahme ab dem Jahr 2020 liegt kein Ratsbeschluss vor.

Zu 5.:

Der Remscheider General-Anzeiger berichtet in seiner Ausgabe vom 28. November 2018 über die Zertifizierung der Stadt Remscheid mit dem European Energy Award und der damit verbundenen Auszeichnung als „Energie- und Klimaschutz-Kommune“. In diesem Zusammenhang wird Frau Dezernentin Reul-Nocke wie folgt zitiert: „Man bekommt aus vielen Töpfen gar kein Geld mehr, wenn man nicht an solchen Programmen teilnimmt.“ Wir möchten gerne in Erfahrung bringen, welche Fördermittel die Stadt Remscheid künftig nicht (mehr) akquirieren kann, weil sie möglicherweise nicht mehr am European Energy Award teilnimmt.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Wolf Lüttinger
Vorsitzender

Anfrage: Ende der Teilnahme am European Energy Award

0 Kommentare

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.