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Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antrieben im Fuhrpark der TBR

Anfrage für die Sitzung des Betriebsausschusses für die Technischen Betriebe Remscheid am 7. Dezember 2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

für die Sitzung des Betriebsausschusses für die Technischen Betriebe Remscheid am 7. Dezember 2021 stellen wir folgende Anfrage.

1. In welchem Umfang betrifft das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz die Beschaffung von Fahrzeugen für den Fuhrpark der TBR?

2. Nutzt die Stadt Remscheid das Flottentool des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) bei der Auswahl der Fahrzeuge, die zur Beschaffung anstehen?

3. Können Fördermöglichkeiten bei der Beschaffung von Fahrzeugen genutzt werden, bei-spielsweise das „Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“ oder die „Förderrichtlinie Elektromobilität“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur?

Begründung:

Der Klimaschutz stellt die Mobilität vor große Herausforderungen. Zwar geben Kraftfahrzeuge heute im Durchschnitt weniger Treibhausgase und Luftschadstoffe ab als noch vor einigen Jahren, doch ist bis heute kein wesentlicher Rückgang der verkehrsbedingten Emissionen zu verzeichnen, da der Autoverkehr insgesamt zugenommen hat.

Wir wollen die Mobilität in Remscheid klimafreundlicher gestalten. Staat und Kommunen sind in der Pflicht, ihren Beitrag zur Minderung der Emissionen zu leisten. Der städtische Fuhrpark kann dabei gemeinsam mit den städtischen Tochtergesellschaften mit klimaschonenden und innovativen Fahr-zeugen sogar ein Vorbild werden.

Zu 1.:
Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz gilt seit Anfang August 2021 für alle Vergabeverfahren im Rahmen der Beschaffung von Fahrzeugen. Mit dem Gesetz werden verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie Pkw sowie für leichte und schwere Nutzfahrzeuge für die Be-schaffung vorgegeben. Hierunter dürften etwa auch die Müllsammelfahrzeuge fallen. Bei Lkws ab 3,5 Tonnen ist die Beschaffungsquote „sauberer Fahrzeuge“ auf 10 % bis 2025 und auf 15 % bis 2030 vorgeschrieben. Als „sauber“ werden hier Fahrzeuge bezeichnet, die mit alternativen Kraftstoffen (ohne Anteil fossiler Kraftstoffe) wie Strom, Wasserstoff, Erdgas, synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen betrieben werden.

Zu 2.:
Der LVR bietet mit dem Flottentool seinen Mitgliedskörperschaften ein kostenloses Programm an, um die Optimierung der kommunalen Fuhrparks zu unterstützen. Bei Neuanschaffungen hilft das Tool dabei, ein Fahrzeug zu finden, dessen Anschaffung möglichst klima- und umweltfreundlich als auch wirtschaftlich tragbar ist. Dabei schlägt das Tool nicht nur eine bestimmte Antriebsart vor, sondern bietet eine Liste mit konkreten Fahrzeugmodellen an.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender

gez.
David Schichel
Fraktionsvorsitzender

gez.
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
Sprecher im Betriebsausschuss für die Technischen Betriebe

gez.
Stefan Grote
Sprecher im Betriebsausschuss für die Technischen Betriebe

gez.
Beatrice Schlieper
Sprecherin im Betriebsausschuss für die Technischen Betriebe

Anfrage: Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antrieben im Fuhrpark der TBR

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