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Folgen des Ratsbeschlusses zur gleichen Gewichtung von Klimaschutz und Haushalt

Anfrage für die Sitzung des Rates am 12. Dezember 2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Rat beschloss in seiner Sitzung am 26. September 2019 mit einer Stimme Mehrheit den folgenden Punkt 3 des Antrags „Klimanotstand ausrufen – Klimaschutzmaßnahmen intensivieren“ der GRÜNE-Fraktion:

„Die Belange des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung sind bei allen Entscheidungen der Stadt zu untersuchen, darzustellen und abzuwägen. Dabei erhalten die Belange von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung die gleiche Gewichtung, wie die Belange des Haushalts.“

Zuvor hatte sich der Rat mit klarer Mehrheit – darunter auch wir Freie Demokraten – gegen die Ausrufung des Klimanotstandes und stattdessen für eine gesamtstädtische Nachhaltigkeitsstrategie ausgesprochen. Aus unserer Sicht ist es falsch, dem Klimaschutz mit Ausrufung eines solchen Notstandes den absoluten Vorrang einzuräumen. Wenn die Ausrufung des Klimanotstandes ernst gemeint ist und nicht nur folgenlose Symbolpolitik darstellen soll, so würde es regelmäßige Konflikte mit anderen Zielen geben. Wir sind dagegen, beispielsweise die Erschließung von Gewerbe- und von Wohnflächen, die Weiterentwicklung unseres Bildungsangebots oder den Umweltschutz in jedem Fall zu Gunsten des Klimaschutzes zurückzustellen. Die Akzeptanz des Klimaschutzes in der Bevölkerung wird zudem sicherlich durch ein solches Vorgehen nicht gefördert. Wir wollen weiterhin zwischen den Zielen abwägen und verantwortungsbewusste und vernünftige Entscheidungen für unsere Stadt treffen. Für den Klimaschutz ist es nicht wichtig, den Notstand auszurufen, sondern weiter konkrete Maßnahmen auf den Weg zu bringen und umzusetzen.

Obwohl der Rat sich gegen die Ausrufung des Klimanotstandes entschieden hat, so entschloss er sich mit oben genanntem Beschluss dennoch, dem Klimaschutz die gleiche Gewichtung wie den Belangen des Haushalts zu geben. Wir gehen davon aus, dass mit der Umsetzung des Beschlusses nicht gegen die gesetzlichen Vorgaben für die Stadt Remscheid verstoßen wird, da der Oberbürgermeister die Beschlussfassung ansonsten beanstandet hätte. Insbesondere die wirtschaftliche, effiziente und sparsame Haushaltsführung und ein ausgeglichener städtischer Haushalt müssen nach § 75 GO NRW daher weiter gewährleistet werden. Zusätzliche Aufwendungen für den Klimaschutz müssten also mittels einer Kompensation aus vorhandenen Mitteln oder unter Inkaufnahme eines geringeren Jahresüberschusses geleistet werden.

Wir bitten daher um Beantwortung der folgenden Fragen, um die Folgen des Beschlusses in der Praxis einschätzen zu können. Dabei ist es hilfreich, wenn die Verwaltung an einzelnen Beispielen darstellen kann, welche Beschlussentwürfe der Vergangenheit in anderer Form gefasst worden wären.

Welche Beschlussentwürfe der Verwaltung des Jahres 2019 wären beispielsweise anderslautend vorgelegt worden, wenn bei ihrer Abfassung bereits der Beschluss des Rates, den Belangen von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung die gleiche Gewichtung wie den Belangen des Haushalts zu geben, hätte berücksichtigt werden müssen?

Wird es Vorschläge der Verwaltung geben, Maßnahmen der Investitionsplanung zu verschieben, weil die Belange des Klimaschutzes mit Blick auf den genannten Ratsbeschluss ansonsten nicht ausreichend berücksichtigt würden? Wird es Vorschläge der Verwaltung geben, höhere Personal- und Sachaufwendungen aus Gründen des Klimaschutzes zu leisten und im Gegenzug mit einem geringeren Überschuss im Ergebnisplan für das Jahr 2020 und damit einem geringeren Schuldenabbau zu kalkulieren? Wird es vor diesem Hintergrund einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 geben?

Wie stellt sich die „Erweiterung des Klima-Checks“, wie es in der betreffenden Ratssitzung formuliert wurde, in der Praxis dar?

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Wolf Lüttinger
Vorsitzender

Anfrage: Folgen des Ratsbeschlusses zur gleichen Gewichtung von Klimaschutz und Haushalt

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