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Todtenhausen: November-Hilfe für geschlossene Betriebe muss zeitnah ausgezahlt werden

Gleichbehandlung von Bäckerei-Cafés mit Gastronomie sorgt für bessere Akzeptanz

Zu der Berücksichtigung von Bäckerei-Cafés bei der „November-Hilfe“ und der Antwort der Bundesregierung, dass sie keine Unterstützung im Rahmen der November-Hilfe für diejenigen Betriebe bereit hält, die aus Renovierungs- oder anderen Gründen im November 2019 geschlossen waren, gibt der Vorsitzende der AG Mittelstand der FDP-Bundestagsfraktion, Manfred Todtenhausen MdB folgende Erklärung ab.

„Aus Sicht der Freien Demokraten ist es nur richtig, dass Bäckereien mit angeschlossenem Cafébetrieb nun auch zu den betroffenen Unternehmen gehören, die für die verordnete Schließung entschädigt werden. Das war bisher unklar. Das muss natürlich für alle Lebensmittelhandwerke, also auch die Fleischer mit Imbiss gelten. Auch Betriebe wie Reinigungen, die unter den angeordneten Hotelschließungen leiden, brauchen eine praktikable, anteilige Lösung.

Die Bundesregierung ignorierte bei der praktischen Umsetzung ihrer Hilfen bisher zu häufig Vorschläge und Hinweise von Landesregierungen und aus der Opposition, die diese von betroffenen Unternehmen zu hören bekommen. Ein Beispiel: Muss ein Betrieb im Falle des aktuellen ‚Lockdown light‘ im November schließen, war aber aufgrund einer besonderen Situation im Vorjahresmonat ebenso geschlossen war – Stichwort Renovierung, Unwetterausfall, Betriebsferien -, dann gebührt ihm unserer Auffassung nach die gleiche Berücksichtigung wie dem Solo-Selbständigen, der in diesem Fall wählen kann, ob er den Novemberumsatz 2019 heranzieht oder den monatlichen Durchschnittsumsatz in 2019.

Wenn die Bundesregierung in dieser Krisensituation nun berechtigte Einwände und Hinweise zurückweist, schädigt das das Vertrauen der Unternehmen in die Absichtserklärungen der Minister Scholz und Altmaier, allen Betrieben schnell und unbürokratisch zu helfen, die unverschuldet jetzt schließen müssen. Gleichzeitig schmälert das Verhalten die Wirkung, gemeinsam an einem Strang zum Wohle der Wirtschaft zu ziehen. In diesem Falle müsste der Rat an die Betriebe dann lauten, gegen negative Entscheide zu klagen, da sie das Gleichheitsgebot verletzen. Im Sinne der sozialen Marktwirtschaft sollten Unternehmen wie Solo-Selbständige gleich behandelt werden, hier kommt man mit komplizierter Ministerialbürokratie nicht weiter.

Unabhängig davon sehen wir als FDP-Fraktion die aktuellen Einschränkungen weiterhin skeptisch und einige Einzelmaßnahmen diskussionsbedürftig. Denn solche Maßnahmen müssen immer nachvollziehbar, geeignet und verhältnismäßig sein. So haben etwa Gastronomiebetriebe wie das Ihrige alles getan und viel investiert, um die Abstands- und Hygieneregeln mit sinnvollen technischen Lösungen und kreativen Ideen möglich zu machen. Deshalb ist das Infektionsgeschehen hier auch anders zu sehen als noch im Frühjahr, als der Umgang mit der Pandemie gänzlich neu für alle war. Das Engagement und Vertrauen umsichtiger Betriebe in die Verlässlichkeit von Politik werden nun aber auf die Probe gestellt, wenn es nicht gelingt, ihre Umsatzausfälle schnell und unbürokratisch auszugleichen.

Wir treten daher dafür ein, dass Bund und Länder Antragsverfahren unbürokratisch in die Wege leiten Das sind wir den kleinen und mittleren Unternehmen, den Leistungsträgern unserer Gesellschaft, schuldig, dass wir sie nicht im Regen stehen lassen, wenn sie jetzt gänzlich unverschuldet nicht arbeiten dürfen. Mögliche Abschlagszahlungen müssen bald in diesem Monat fließen, damit die Liquidität nicht beeinträchtigt wird und dadurch noch mehr Folgeschäden entstehen. Österreich macht es uns vor: Dort fließen die Fördermittel zum Teil schon fünf Tage nach positiv beschiedener Antragstellung. Bei uns ist alleine die Antragstellung bisher erst ab der letzten November-Dekade möglich.“

Beantwortung der schriftlichen Frage an die Bundesregierung

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