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Todtenhausen: Statt Bürokratie und Missbrauch bei den Corona-Hilfsprogrammen braucht es eine steuerliche Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen aus Vorjahren

Zum vorläufigen Stopp der Auszahlung von Fördermitteln im Rahmen der Corona-Hilfen für betroffene Unternehmen, bei der Betrüger unter dem Vorwand als „Prüfende Dritte“ fingierte Anträge gestellt haben, sieht der bergische Bundestagsabgeordnete Manfred Todtenhausen, der auch Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Handwerk und Einzelhandel ist, dringenden Handlungsbedarf zur Umstellung auf steuerliche Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen aus den Vorjahren über die Finanzämter (siehe auch den unten stehenden Antrag der FDP-Bundestagsfraktion).

Der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Handwerk und Einzelhandel, Manfred Todtenhausen, kritisiert die Bundesregierung für ihren Beschluss, ständig bürokratie- und missbrauchsanfällige Corona-Hilfsprogramme aufzulegen, anstatt die Verluste schnell und unbürokratisch mit den Gewinnen aus den Vorjahren zu verrechnen und über die Finanzämter auszuzahlen:

„Der vorläufige Stopp der Auszahlung von Fördermitteln zeigt es nun wieder: Es rächt sich jetzt, dass sich die Bundesregierung – und hier insbesondere der Wirtschaftsminister zusammen mit dem Finanzminister – auf ein Modell verständigt haben, das einem Programm-Dschungel gleicht, bürokratisch angelegt ist und zum wiederholten Mal Missbrauch ermöglicht. Nach vorliegenden Informationen haben Betrüger in der Online-Beantragung der Hilfsgelder falsche Angaben gemacht und so Geld erbeutet, indem sie unter falscher, gestohlener Identität als ‚prüfende Dritte‘ für reale Firmen aus dem gesamten Bundesgebiet Gelder beantragt hätten. Die Hilfen flossen anschließend allerdings nicht an die Unternehmen, sondern auf die Konten der Betrüger.

Die Betriebe warten immer damit noch länger auf die Auszahlung der Mittel. Dabei brauchen sie sie jetzt, nicht erst übermorgen. Wir Freien Demokraten haben von Anfang an gesagt, dass das Verfahren zu bürokratisch ist. Statt Bazooka braucht es ziel- und passgenaue Lösungen, die betrugssicher bei den Finanzämtern schon mit allen notwendigen Daten bearbeitet werden können. Daher unser Vorschlag: Es braucht für eine sachgerechte Entschädigung die Berechnung nach dem entgangenen Gewinn. Hier könnten Elemente des Modells der Ökonomen Gabriel Felbermayr und Stefan Kooths vom Kieler IfW als Vorbild dienen, wonach der Rückgang der Betriebsergebnisse im Krisenjahr mit dem Vorjahr verglichen wird. Genau dieser branchendurchschnittliche Rückgang des Betriebsergebnisses wird erstattet, Kurzarbeit lässt sich mit dieser Hilfe kombinieren, und auch andere Geschäftstätigkeiten, die Einnahmen bringen, sollen nicht schaden. Es kann dabei sofort Abschläge geben, abgerechnet wird mit der Steuererklärung. So macht es auch Österreich, wo die geschlossenen Betriebe teils schon nach fünf Tagen das Geld auf dem Konto haben. Kernstück unserer Forderungen bleibt auch hier die ‚Negative Gewinnsteuer‘, um die akuten Liquiditätsprobleme zu beheben. Mit ihr werden die Verluste aus diesem Jahr mit den Gewinnen aus den Vorjahren verrechnet, so dass es schnell zu Steuerrückzahlungen über die Finanzämter kommt. Warum sich in Deutschland Bundesfinanzminister Scholz gegen dieses Erfolgsmodell sperrte, bleibt uns daher weiterhin ein Rätsel.

Denn eines ist klar: So wie bisher kann es bei den staatlichen Hilfen nicht weitergehen. Die Bundesregierung muss ihr Fördermodell endlich überarbeiten und an die Wirklichkeit anpassen.“

Antrag der FDP-Bundestagsfraktion: Chaos bei den Überbrückungshilfen beenden, Rückkehr zu marktwirtschaftlichen Prinzipien einleiten

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