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Todtenhausen: Überbrückungshilfen auch dank NRW-Einsatz jetzt unbürokratischer

Antragsfrist für erste Phase läuft Ende September ab

„Endlich hat in der Bundesregierung nicht nur ein Umdenken, sondern auch ein Einlenken stattgefunden. Weil die Überbrückungshilfen bisher nicht ausreichend zielgerichtet waren, wurden sie nur unzureichend abgerufen. Nach Anregungen der Freien Demokraten im Bundestag bei den letzten Haushaltsverhandlungen (s. Anlage) und auch der Kritik von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) wurden nun Nachjustierungen vorgenommen, damit das Programm ausreichend greift. Das war auch nötig: Zahlreiche Unternehmen wurden von der Überbrückungshilfe nicht erreicht, weil sie in den für die Antragsberechtigung maßgeblichen Monaten April/ Mai noch über ein Auftragspolster verfügten.

Dass wir Freie Demokraten am Ball geblieben sind, hat sich gelohnt: Die höheren Förderbeträge, die Flexibilisierung der Eintrittsschwelle, die Streichung der KMU-Deckelungsbeträge sowie die Erhöhung der Personalkostenpauschale sind eine ermutigende Botschaft für die betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden. Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen, höhere Fördersätze gibt es jetzt auch für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig still liegen, wie zum Beispiel die Veranstalter- oder Schaustellerbranche. Wer für den Zeitraum Juni bis August beantragen will, muss das noch schnell bis zum 30. September tun.“

Entschließungsantrag der FDP-Bundestagsfraktion

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