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Zutrittsregelung für öffentliche Veranstaltungen prüfen

Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung am 5. Februar 2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

im vergangenen Jahr wurden für das Sommer- und Winzerfest in der Lenneper Altstadt am 3. und 4. August 2018 erstmals Eintrittskarten verkauft, so dass nur Inhaberinnen und Inhaber einer solchen Karte sowie Anwohnerinnen und Anwohner des unmittelbaren Veranstaltungsgeländes den Bereich des Sommer- und Winzerfestes betreten durften. Diese Regelung hatte die Veranstalterin in Absprache mit der Ordnungsbehörde eingeführt.

Aus unserer Sicht ist in Zweifel zu ziehen, ob den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner und der ansässigen Gastronomie mit dieser Regelung ausreichend Rechnung getragen wurde. So hatten Besucherinnen und Besucher, die Anwohner des Veranstaltungsgeländes besuchen wollten, während der Veranstaltungszeit keinen Zutritt. Die Veranstalterin berücksichtigte laut Aussage der Verwaltung zwar reservierte Plätze in den Gastronomiebetrieben innerhalb des Kartenkontingents, doch etwa die Laufkundschaft oder andere Kundschaft, die sich kurzfristig für den Besuch eines solchen Gastronomiebetriebs entschied, konnten dort nicht einkehren, soweit sie nicht auch das Sommer- und Winzerfest mit einer entsprechenden Eintrittskarte besuchten. Es ist für uns nachvollziehbar, wenn diese Belastungen als nicht zumutbar empfunden werden.

Diese Regelung ist auch nicht vergleichbar mit Veranstaltungen auf dem Theodor-Heuss-Platz, die ebenfalls eine Eintrittskartenreglung nutzen und daher eine Absperrung des Veranstaltungsbereichs erfordern. So werden an diesem Veranstaltungsort keine Anwohner oder Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe berührt, da sich die Zugänge zu den Wohnungen bzw. Betrieben nicht innerhalb des abgesperrten Veranstaltungsbereichs befinden.

Wir bitten daher für die Sitzung des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung am 5. Februar 2019 um Beantwortung der folgenden Fragen:

Welche konkreten Regelungen galten für die Anwohnerinnen und Anwohner des unmittelbaren Veranstaltungsbereichs und deren Besucherinnen und Besucher, wenn diese nicht auch das Sommer-und Winzerfest besuchen wollten?

In welcher Weise wurden Unternehmen, die Leistungen in und für Wohnungen des unmittelbaren Veranstaltungsbereichs erbringen (beispielsweise Pflegedienste oder Postzustell- und andere Lieferdienste) bei der Eintrittskartenregelegung berücksichtigt?

In welcher Weise wurde die Kundschaft der Gastronomiebetriebe und ggf. des Einzelhandels, die nicht auch das Sommer- und Winzerfest besuchen wollten, in dem Kartenkontingent berücksichtigt?

Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Stadt Remscheid die erforderlichen Genehmigungen für diese Veranstaltung einschließlich der Eintrittsregelung erteilt?

Schließt die Verwaltung aus ihrer Sicht aus, dass die Gastronomen auf dem Rechtsweg erfolgreich Schadensersatz einfordern können?

Wird die Eintrittskartenregelung und die damit verbundene Sperrung des Veranstaltungsbereichs auch im Jahr 2019 – ggf. in modifizierter Form – umgesetzt?

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Sven Wolf
Vorsitzender der SPD Ratsfraktion

gez.
Beatrice Schlieper
Sprecherin der Ratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN

gez.
Wolf Lüttinger
Vorsitzender der FDP Ratsgruppe

gez.
Waltraud Bodenstedt
Sprecherin der W.i.R. Ratsgruppe

Anfrage: Zutrittsregelung für öffentliche Veranstaltungen prüfen

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