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Erfüllung des OGS-Rechtsanspruchs für Schülerinnen und Schülern an auswärtigen Förderschulen

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Schule am 29. April 2026

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ab dem Schuljahr 2026/2027 wird – beginnend mit der ersten Klasse – schrittweise der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter ein-geführt. Ab dem Schuljahr 2029/2030 werden dann alle Schülerinnen und Schüler der ersten bis zur vierten Klasse den Anspruch auf eine ganztägige Betreuung haben. Dieser Anspruch gilt natürlich auch für Kinder im Grundschulalter, die eine Förderschule besuchen.

Verantwortlich für die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen ist nicht der Schulträger, sondern der öffentliche Träger der Jugendhilfe. Die Stadt Remscheid ist daher nach den gesetzlichen Vorgaben für die Erfüllung des Rechtsanspruchs der Kinder, die in Remscheid wohnen, zuständig. Gleichwohl ist natürlich die Erfüllung des Rechtsanspruchs durch ein Ganztagsangebot an der jeweils besuchten Schule aus unserer Sicht wünschenswert.

Der Rechtsanspruch bezieht sich auch auf die Zeit der Schulferien. Wenn Ferienangebote an (offenen) Ganztagsschulen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, muss die Stadt Remscheid in den Ferien weitere Angebote vorhalten. Dazu können auch Angebote der freien Jugendarbeit zählen.

Die jüngsten Informationen der Verwaltung zum Sachstand bezogen sich lediglich auf die Situation an den Remscheider Schulen. Hinsichtlich der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für die Remscheider Schülerinnen und Schüler, die eine Förderschule besuchen, bitten wir daher um Beantwortung der folgenden Fragen.

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter mit Wohnsitz in Remscheid besuchen die Förderschule eines anderen Schulträgers? Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler besuchen keine Schule im gebundenen Ganztag, welche die Betreuungszeit bis 16 Uhr abdeckt?

2. Wie wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, welche die Förderschule eines anderen Schulträgers besuchen, gewährleistet? Wie wird sichergestellt, dass auch Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, beispielsweise mit den Förderschwerpunkten „Sehen“, „Körperliche und motorische Entwicklung“ oder „Emotionale/soziale Entwicklung“, ein geeignetes und bedarfsgerechtes Ganztagsangebot erhalten?

3. Gab es bereits Gespräche zwischen der Stadt Remscheid und den Schulträgern der Förderschulen, die von Remscheider Schülerinnen und Schülern besucht werden, hinsichtlich der Einrichtung oder Erweiterung von Ganztagsangeboten? Hat die Stadt Remscheid bereits Vereinbarungen mit anderen Schulträgern getroffen oder plant sie solche, um den Rechtsanspruch durch Ganztagsangebote an auswärtigen Förderschulen zu erfüllen? Falls ja, wie sehen diese Vereinbarungen aus?

4. Muss die Stadt Remscheid eigene Ferienangebote vorhalten, weil der Rechtsanspruch am Standort der Schule möglicherweise lediglich für die Unterrichtstage gewährleistet werden kann? Welche personellen und organisatorischen Maßnahmen plant die Stadt Remscheid im Bereich der Jugendhilfe, um den Rechtsanspruch für diese Zielgruppe sicherzustellen?

5. Wie wird der Transport der Schülerinnen und Schüler zwischen Schule, Ganztagsangebot und Wohnort organisiert, wenn das Ganztagsangebot nicht am Schulstandort stattfindet?

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Sven Chudzinski

Fraktionsvorsitzender

gez.

Patrick Henkelmann
Sprecher im Ausschuss für Schule

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