Die FDP-Ratsfraktion spricht sich klar gegen das geplante Verweilverbot auf öffentlichen Parkflächen im Stadtgebiet aus. Ein pauschales Aufenthaltsverbot auf Parkplätzen wäre aus Sicht der Freien Demokraten unverhältnismäßig. Vielmehr sollen sich Polizei und Stadtverwaltung auf die begonnenen Maßnahmen konzentrieren, um das Problem mit Autoposern und Rasern in den Griff zu bekommen.
Nach Auffassung von Sven Chudzinski, Vorsitzender der liberalen Ratsfraktion, schießt das geplante Verbot weit über das Ziel hinaus: „Öffentliche Parkflächen sind Teil des öffentlichen Raums. Sie stehen allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung – nicht nur zum Parken, sondern im Rahmen der geltenden Gesetze auch zum kurzfristigen Aufenthalt.“ Ein generelles Verweilverbot kriminalisiere rechtstreues Verhalten und treffe damit die breite Mehrheit unbescholtener Menschen. Zwar hat die Stadtverwaltung angekündigt, im Rahmen des „Einschreitermessens“ nicht jeden Autofahrer mit Geldbußen zu belegen. Trotzdem wird das Verhältnis von Staat und Bürger umgekehrt: „Der Bürger muss sich rechtfertigen, um einer Strafe zu entgehen, obwohl er überhaupt nichts mit Autoposer- und Raserszenen zu tun hat“, so Chudzinski.
Besonders kritisch sehen die Freien Demokraten, dass das Verweilverbot gleich für alle Parkflächen im gesamten Stadtgebiet gelten soll: „Es ist gleichgültig, ob es sich beispielsweise um den P+R-Parkplatz am Lenneper Bahnhof, einen Parkplatz in einem verkehrsberuhigten Wohngebiet auf Hasten, einen Wanderparkplatz im Remscheider Westen, den Remscheider Schützenplatz oder auch irgendeinen Abstellplatz am Straßenrand in Lüttringhausen handelt. Alle diese Parkplätze fallen unter das geplante Verweilverbot. Ein solcher Eingriff in die Freizügigkeit der Menschen ist in der Geschichte unserer Stadt abgesehen von den Ausgangssperren in der Kriegszeit und während der Corona-Pandemie beispiellos“, erklärt Chudzinski weiter.
Statt neuer pauschaler Verbote fordert Fraktionschef Chudzinski eine konsequente Anwendung und Durchsetzung des geltenden Ordnungsrechts und den Einsatz baulicher Maßnahmen: „Schwerpunkteinsätze der Polizei, Kontrollen des Ordnungsdienstes, Präventionsarbeit, mobile Bäume, Kölner Teller und Geschwindigkeitsbegrenzungen sind geeignete Mittel, um Autoposern und Rasern das Leben möglichst schwer zu machen. Auf diese Maßnahmen sollten wir zunächst unser Augenmerk richten. Das Ziel muss es sein, konkrete Missstände gezielt zu ahnden, anstatt flächendeckende Einschränkungen für alle einzuführen.“




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