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Luftreinhaltung an der Freiheitstraße

Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung, Klimaschutz am 16. Mai 2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

der Luftreinhalteplan der Stadt Remscheid aus dem Jahr 2012 beinhaltet verschiedene Maßnahmen zur Minderung der Luftbelastung mit Stickstoffdioxid im Bereich der Freiheitstraße und dem angrenzenden Stadtgebiet.

Die Immissionswerte wurden am Standort Freiheitstraße seit November 2003 durch eine Messstelle, einen sogenannten NO2-Passivsammler, ermittelt. Der Passivsammler war an einer Laterne vor dem Haus Nr. 140 zwischen der Brucher Straße und der Südstraße befestigt. Seit 2017 wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid an der Freiheitstraße nunmehr sechs Jahre in Folge eingehalten. Anfang 2023 stellte Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen die Messung ein.

Da der Kraftfahrzeugverkehr einen deutlichen Anteil an der Luftschadstoffbelastung hat, führt die Stadt Remscheid verstärkt in diesem Bereich verschiedene Strategien und Maßnahmen zur Minderung der Belastung durch. Hierzu gehört die gesamtstädtische Mobilitätsstrategie, die das Ziel hat, alternative, klimafreundlichere Verkehrsmittel wie das Fahrrad, den öffentlichen Personennnahverkehr (ÖPNV) und das Zufußgehen attraktiver zu gestalten. Beispiele für Maßnahmen sind das Radverkehrskonzept, die geplante Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die Umrüstung von Ampelanlagen für einen besseren Verkehrsfluss, die Beschaffung von Fahrzeugen mit klimafreundlichem Antrieb durch die Stadtwerke, die Einrichtung von P+R-Parkplätzen, die Nahverkehrsplanung mit mehr Anreizen zur Nutzung des ÖPNV u.a.

Für die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung, Klimaschutz am 16. Mai 2023 bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist der Passivsammler an einen anderen Standort im Gebiet der Stadt Remscheid verlegt worden oder finden in Remscheid mangels Notwendigkeit derzeit keine Messungen dieser Art statt?
  2. Ist eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans aus dem Jahr 2012 durch die zuständige Bezirksregierung vorgesehen?
  3. Welche Auswirkungen hat das Einhalten der Grenzwerte für Stickstoffoxid auf den Bestand und die Ausgestaltung der Umweltzone und eine mögliche Änderung des Luftreinhalteplans?

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender

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