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Mindererträge bei den Rettungsdienstgebühren

Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit am 26. Januar und für die Sitzung des Rates am 25. Februar 2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen zu den Rettungsdienstgebühren der Stadt Remscheid:

1. Kann die Stadt mittlerweile Gründe für die Mindererträge bei der Erhebung der Rettungsdienstgebühren benennen?

2. Wie stellt sich die Ertragsentwicklung nach jetzigem Stand im laufenden Haushaltsjahr 2020 dar? Gibt es coronabedingte Einflüsse, die sich in der Ertragsentwicklung des laufenden Haushaltsjahres zeigen, jedoch in den Folgejahren bei einer abgeschwächten pandemischen Lage möglicherweise entfallen?

3. Mit welchen Maßnahmen will die Stadt der Ertragsentwicklung begegnen und die Mindererträge in der Haushaltssanierungsplanung kompensieren?

4. Sind die – teilweise zusätzlichen – Krankentransportwagen und Rettungsdienstwagen in den Jahren 2019 und 2020 beschafft worden, wie es mit der Drs. 15/6204 in der Sitzung des Rates am 26. September 2019 beschlossen wurde? Sind Vereinbarungen für die Besetzung und Gestellung von Krankentransportwagen abgeschlossen worden, nachdem die bestehenden Vereinbarungen zum 30. April 2020 ausgelaufen waren?

5. Wie hoch ist die mögliche Unterdeckung hinsichtlich der Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst in den Jahren seit 2017, als die derzeitige Gebührensatzung für den Rettungsdienst in Kraft getreten ist? Werden diese möglichen Unterdeckungen in die künftigen Gebührenkalkulationen einbezogen? Gibt es in diesem Zusammenhang Verjährungsfristen, ab denen die Berücksichtigung der Unterdeckungen nicht mehr möglich ist?

6. In welchem Maße konnten die Unterdeckungen aus den Jahren 2012 bis 2015, die in die Kalkulation der Gebühren einbezogen wurden, mittlerweile reduziert werden?

7. Wie ist der Stand hinsichtlich der Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Rettungsdienstgebühren?

Begründung

Zu 1. bis 3.:

Mit der Maßnahme 61 (Neufestsetzung der Rettungsdienstgebühren), die im November 2016 in die damalige Fortschreibung der Haushaltssanierungsplanung aufgenommen worden war, sollte vom Haushalt 2017 an ein jeweils jährlicher Konsolidierungsbetrag in Höhe von 1,9 Millionen Euro erzielt werden. Diese Erwartung resultierte aus dem Ausgleich von Unterdeckungen aus den Vorjahren und der Neufestsetzung der Gebühren.

Der Jahresabschluss 2018 wies jedoch Mindererträge bei den Rettungsdienstgebühren in Höhe von 0,7 Millionen Euro gegenüber der Planung aus. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 sieht sogar Mindererträge in Höhe von 4,1 Millionen Euro vor. Statt der geplanten 12,5 Millionen Euro konnte die Stadt in diesem Jahr lediglich Erträge in Höhe von 8,4 Millionen Euro realisieren.

Die Bezirksregierung problematisierte im März 2020 in der Genehmigung der fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplanung der Stadt Remscheid für die Jahre 2012 bis 2021 ausdrücklich die Mindererträge bei den Rettungsdienstgebühren. Die Stadt hatte aufgrund der Ertragsminderungen die Planzahlen für das Jahr 2020 abgesenkt und in der mittelfristigen Finanzplanung weitere Absenkungen geplant. Die vorsichtige Planung der Stadt sei zu begrüßen, doch müsse die Stadt darüber hinaus auch die Gründe für den Minderertrag analysieren und gegebenenfalls gegensteuern, so die Bezirksregierung.
Laut der Drs. 16/0310 (Berichterstattung zur Umsetzung des Haushaltssanierungsplans 2012-2021 – Stand: 30.09.2020) ging die Verwaltung nach damaliger Einschätzung davon aus, das Konsolidierungsziel im Jahr 2020 zu erreichen. Gleichwohl wären damit die Mindererträge aus vorherigen Haushaltsjahren nicht ausgeglichen.

Zu 4.:

Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Rettungsdienstbedarfsplans 2018 stellte der Rat in seiner Sitzung am 26. September 2019 überplanmäßige Investitionsmittel für die Beschaffung von Krankentransportwagen und Rettungswagen in den Jahren 2019 und 2020 bereit. Insgesamt wurde damals der Bedarf zur zeitnahen Beschaffung von einem Krankentransportwagen und zehn Rettungswagen erhoben. Dabei handelt es sich um Erstbeschaffungen (teilweise als taktische Reserve) und turnusmäßige Ersatzbeschaffungen.

Außerdem kündigte die Stadtverwaltung an, die Besetzung und teilweise Gestellung von Krankentransportwagen neu auszuschreiben, da die damals bestehende Vereinbarung zum 30. April 2020 auslief und eine Besetzung mit eigenem Personal aus damaliger Sicht nicht möglich war.

Wenn sich die Erträge aus den Rettungsdienstgebühren weiterhin vermindern, so ist anzunehmen, dass die Kapazitäten, die von der Stadt Remscheid für den Rettungsdienst vorgehalten werden, nicht ausreichend genutzt werden. Insofern stellt sich die Frage, ob mittlerweile Überkapazitäten auch unter Berücksichtigung einer taktischen Reserve vorhanden sind.

Zu 5.:

Die derzeit gültige Gebührensatzung für den Rettungsdienst trat zum 1. Januar 2017 in Kraft. Soweit Unterdeckungen entstanden sind, stellt sich die Frage, ob sie in der künftigen Gebührenkalkulation berücksichtigt und die Gebührentarife entsprechend gestaltet werden können.

Zu 6.:

Die Betriebsergebnisse für den Rettungsdienst wiesen in den Jahren 2012 bis 2015 eine Unterdeckung in Höhe von insgesamt rund sechs Millionen Euro aus. Mit den Verbänden der Krankenkassen wurde im Jahr 2016 vereinbart, diese Unterdeckungen in die Gebührenkalkulation einzubeziehen und damit so zeitnah wie möglich zu reduzieren. Die Unterdeckungen wurden auf die Jahre 2017 bis 2019 verteilt und sollten in diesem Zeitraum abgebaut werden.

Zu 7.:

Mit Beschluss des Rettungsdienstbedarfsplans 2018 hatte der Rat in seiner Sitzung am 26. September 2019 die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Verhandlungen mit den Krankenkassen über die künftigen Rettungsdienstgebühren aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender

gez.

Christian Arntzen
Stellvertretender Sprecher im Ausschuss für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit

Anfrage: Mindererträge bei den Rettungsdienstgebühren

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