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Todtenhausen: Änderung des Infektionsschutzgesetzes reicht nicht aus!

Der bergische FDP-Bundestagsabgeordnete Manfred Todtenhausen hat die heute von CDU und SPD im Deutschen Bundestag vorgelegte Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes abgelehnt.

Dazu erklärt Manfred Todtenhausen:

„Heute haben im Deutschen Bundestag die demokratischen Fraktionen um den richtigen Weg gerungen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Bekämpfung der Corona-Pandemie erfolgen soll. Neben dem Vorschlag der Großen Koalition gab es auch Änderungsanträge der Freien Demokraten und der Grünen. Und es ist auch gut, dass dieses Thema kritisch diskutiert wird, denn sehr viele Menschen sind durch die Bekämpfung von Corona stark betroffen. Seien es Eltern, die auf eine stabile Kinderbetreuung angewiesen sind, Arbeitnehmer, die um ihren Job bangen, Unternehmer, die die Pleite vor Augen haben, oder Menschen aus Risikogruppen, die sich um ihre Gesundheit sorgen.

Leider ist am Ende ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz herausgekommen. Ich hätte es für zwingend geboten gehalten, den Handlungsspielraum der Bundes- und Landesregierungen beim Eingriff in Grundrechte deutlich enger zu fassen und klarere Vorgaben durch den Bundestag zu machen. Leider haben CDU und SPD dies abgelehnt. Zudem wollten wir erreichen, dass für die Corona-Maßnahmen nicht nur die 7-Tages-Inzidenz, sondern weitere Kriterien, wie die Belastung des Gesundheitssystems vor Ort, herangezogen werden müssen. Damit hätte man erreichen können, dass die vorgeschriebenen Maßnahmen auch notwendig und angemessen sind.

Bereits am Montag habe ich im Wirtschaftsausschuss darauf hingewiesen, dass in dem Vorschlag von CDU und SPD eine klare Regelung zur Entschädigung von Unternehmen fehlt. Wir sehen leider aktuell, dass bei den bisherigen Hilfspaketen zu viele Menschen durch das Raster fallen. Angefangen beim innerstädtischen Einzelhandel über die Soloselbständigen und Freiberufler bis hin zur Veranstaltungswirtschaft. Hier ist eigentlich seit dem ersten Shutdown im März klar, dass die Entschädigungsregelung neu gefasst werden muss.“

Todtenhausen erinnert daran, dass noch vor zwei Wochen von der Großen Koalition lautstark in Abrede gestellt wurde, dass man überhaupt eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes brauche. Daher bleibe die Hoffnung, dass bei der nächsten Überarbeitung die FDP-Vorschläge endlich aufgenommen werden.

FDP-Änderungsantrag zum Entwurf des Infektionsschutzgesetzes

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