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Transparenz schaffen – Eintrittsregelungen der Kultureinrichtungen harmonisieren

Antrag für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 13. Februar 2020, für die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung am 25. Februar 2020 und für die Sitzung des Rates am 27. Februar 2020


Bild: M. Großmann / pixelio.de
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 13. Februar 2020, für die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung am 25. Februar 2020 und für die Sitzung des Rates am 27. Februar 2020 stellen wir folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührensatzungen und Entgeltordnungen der Kulturinstitute mit dem Ziel zu überarbeiten, nachvollziehbare und klare Gebühren- und Entgeltstrukturen zu schaffen und die Regelungen für die Ermäßigung und den Erlass von Gebühren und Entgelten möglichst weitgehend zu harmonisieren.

Begründung:

Die Teilhabe möglichst vieler Menschen an Kunst und Kultur gehört zum gesellschaftlichen Leben. Die Bildungschancen eines Einzelnen entscheiden sich auch danach, ob er Kulturangebote in Anspruch nehmen kann. Kunst und Kultur leisten auf diese Weise einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Um die Chance zur Teilhabe für Menschen mit niedrigen Einkommen zu unterstützen und finanzielle Hemmschwellen zu senken, sind im Remscheider Ortsrecht mehrere Regelungen für die Ermäßigung und den Erlass von Gebühren und Entgelten enthalten. Doch sehen die städtischen Kulturinstitute sehr unterschiedliche Regelungen vor. Für die Bürgerinnen und Bürger ist nicht immer nachvollziehbar, ob und in welchem Institut er etwa ein ermäßigtes Eintrittsentgelt in Anspruch nehmen kann oder nicht. Wir wollen, dass unsere Kultureinrichtungen für möglichst viele Menschen offen stehen, und nicht nur für diejenigen Menschen, die sich den Eintritt leisten können oder die findig genug sind, aus den städtischen Satzungen die für sie bezahlbaren Ziele herauszusuchen.

Beispielhaft seien folgende widersprüchliche und nicht nachvollziehbare Regelungen genannt:

– Studierende können in allen Instituten ein ermäßigtes Entgelt in Anspruch nehmen. In der Volkshochschule können Sie dies bis zum 27. Lebensjahr und im Theater bis zum 28. Lebensjahr tun. Für die die Bibliothek gibt es keine Altersgrenze; in den beiden Deutschen Museen soll dies künftig ebenfalls gelten (siehe Drs. 15/6761).
– Empfängern von Leistungen nach SGB XII wird in allen Fällen eine Ermäßigung gewährt, nur nicht im Theater.
– Menschen mit Behinderungen ab einem Grad von 80% können im Theater und in den beiden Deutschen Museen ermäßigte Entgelte in Anspruch nehmen. In der Stadtbibliothek und in der Volkshochschule gibt es gar keine Ermäßigungsregelungen für behinderte Menschen. Im Freibad Eschbachtal gilt die Ermäßigungsregelung übrigens bereits ab einem Grad der Behinderung von 70%.

Der Vorschlag für die Aktualisierung der Entgeltordnung für das Deutsche Röntgen-Museum und das Deutsche Werkzeugmuseum (Drs. 15/6761) enthält nunmehr eine neue Kategorie, nämlich den ermäßigten Eintritt für Personen ab 65 Jahren. Es erscheint uns allerdings grundsätzlich nicht nachvollziehbar, einem Personenkreis (ausgenommen Kinder und Jugendliche) alleine aufgrund des Alters eine Ermäßigung zu gewähren. Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen von Menschen zwischen 65 und 85 Jahren liegt laut den Ergebnissen der aktuellen Generationenstudie des Instituts für Demoskopie Allensbach mit steigender Tendenz bei 2410 Euro monatlich. Gleichzeitig wird die Einkommensspanne immer größer, und der Anteil derjenigen, die im Alter eine Grundsicherung im Alter beziehen müssen, steigt. Wir ziehen daraus den Schluss, dass es richtig ist, Menschen mit niedrigem Einkommen zu unterstützen, es aber nicht zielführend ist, gesamte Alterskohorten zu bedenken.

Bei einer Harmonisierung der Regelungen könnten zudem die nicht mehr aktuellen Zielgruppen für Vergünstigungen, beispielsweise die Wehrersatzdienstleistenden, gestrichen werden. Besondere Ermäßigungsregelungen für Mitglieder von Fördervereinen und Inhaberinnen und Inhabern von Ermäßigungskarten in Kulturverbünden oder auch Gruppenrabatte und Rabatte in Zusammenhang mit Führungen und ähnliches sollten selbstverständlich bestehen bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Wolf Lüttinger
Vorsitzender der Ratsgruppe

gez.

Philipp Wallutat
Mitglied des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung

Bild: M. Großmann / pixelio.de

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