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Geschwindigkeitsüberwachung soll der Verkehrssicherheit dienen

Anfrage für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 19. November 2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

erhöhte Geschwindigkeit gehört zu den Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle. Die Geschwindigkeitsüberwachung soll der Verkehrssicherheit dienen. Die bestehenden stationären Anlagen für die Geschwindigkeitsüberwachung sind daher an Unfallschwerpunkten verortet. Die Tatsache, dass die Verwaltung nunmehr weitere Standorte für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans vorschlägt, bestärkt Kritiker jedoch in ihrer Auffassung, die Stadt betreibe die Radarfallen lediglich zur „Abzocke“, um die städtischen Finanzen aufzubessern.

723156_web_R_by_H.D.Volz_pixelio.deNach Auffassung der FDP-Ratsgruppe muss auch zukünftig der Aspekt der Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen. Für eine Gefahrenstelle muss daher die die beste Lösung für die Erhöhung der Verkehrssicherheit gefunden werden. Dabei bestehen auch andere Möglichkeiten als die Aufstellung einer Anlage für die Geschwindigkeitsüberwachung, beispielsweise bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen. So ist beispielsweise an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet in der Vergangenheit die Fahrbahn aufgeraut worden, um Gefahrenstellen zu entschärfen. Auch schlechte Sichtbeziehungen oder ungünstige Linienführungen wurden als mögliche Defizite erkannt.

Besondere Bedeutung kommt der Ankündigung von Kontrollen und der Veröffentlichung von Messstellen zu, denn hierdurch kann die Wirkung der Maßnahmen erhöht werden. Der entsprechende Erlass des Landesinnenministers gibt vor, Messstellen im Vorfeld mittels geeigneter Medien anzukündigen und zu veröffentlichen (Ziff. 48.26 VV OBG). Damit die Gefahrenpunkte präventiv aufgezeigt werden, beschloss der Rat auf Antrag der FDP-Fraktion daher in seiner Sitzung im Mai 2009, die Verwaltung zu beauftragen, die Messpunkte der kommunalen mobilen Geschwindigkeitsüberwachung mit der jeweiligen Begründung, aufgrund derer es sich bei den einzelnen Messpunkten um Gefahrenstelle handelt, auf den Internetseiten der Stadt Remscheid zu veröffentlichen.

Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans ist uns ohne weitere Informationen zudem nicht nachvollziehbar, ob die geplanten Konsolidierungsbeiträge erzielt werden können. So könnten die geplanten Erträge mit den Erfahrungen aus bisherigen Standorten der stationären Geschwindigkeitsüberwachung, aber auch mit den Erfahrungen aus der mobilen Überwachung an den genannten Standorten errechnet werden.

Wir bitten daher um Beantwortung der folgenden Fragen:

Wurden an den vorgeschlagenen Standorten für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung bereits bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geprüft?

Werden die Messpunkte für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung unverändert auf den Internetseiten der Stadt Remscheid veröffentlicht? Wenn ja, wo befindet sich auf den städtischen Internetseiten diese Aufstellung? Nutzt die Stadt Remscheid andere Wege, um die Messstellen zu veröffentlichen und anzukündigen?

Wie entwickelten sich die Erträge aus der stationären Geschwindigkeitsüberwachung an den jüngsten Messpunkten (Neuenkamper Straße – beide Richtungen – und Solinger Straße Richtung Innenstadt) und die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen an diesen Standorten seit ihrer Einrichtung im Jahr 2011?

Wie hoch sind die erwarteten Erträge aus der stationären Geschwindigkeitsüberwachung an den vorgeschlagenen Standorten?

Wie hat die Verwaltung die erwarteten Erträge aus der Geschwindigkeitsüberwachung an den vorgeschlagenen Standorten kalkuliert? Wurden hierfür die Erträge aus der bisherigen mobilen Geschwindigkeitsüberwachung an diesen Standorten als Erfahrungswert herangezogen?

Mit freundlichen Grüßen

Wolf Lüttinger
Vorsitzender der Ratsgruppe

20151119 Anfrage Verkehrssicherheit

Bild: H.D.Volz / Pixelio.de

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