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Städtische Belastung durch den Rundfunkbeitrag

Anfrage für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 15. September 2016

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit Beginn des Jahres 2013 wurde die für die Abwicklung des Einzugs des Rundfunkbeitrags zuständige Einrichtung von „Gebühreneinzugszentrale“ (GEZ) in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt. Gläubiger bleibt jedoch die im jeweiligen Bundesland tätige Landesrundfunkanstalt, also in Nordrhein-Westfalen der Westdeutsche Rundfunk (WDR).

764165_web_r_by_birgith_pixelio-deDer „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ erinnert säumige Zahler in einem mehrstufigen Mahnverfahren an ihre Zahlungspflicht. Im Fall fortgesetzt ausbleibender Zahlungen erwirkt die Landesrundfunkanstalt die Zwangsvollstreckung gegenüber den betreffenden Bürgerinnen und Bürger oder Betrieben. Weil der WDR über keine eigenen Vollstreckungskräfte verfügt, wird die Angelegenheit nach § 10 Abs. 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags an die Verwaltung des Wohnorts des säumigen Zahlers weitergeleitet. Im Jahr 2015 stellte der WDR landesweit über 300.000 Vollstreckungsersuche. Damit hat sich die Zahl der Fälle gegenüber dem Jahr 2013 fast verdoppelt.

Der WDR zahlt gemäß § 5 Abs. 1 Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VO VwVG NRW) Vorabkosten in Höhe von 23 € pro Ersuchen an die Kommunen. Dieser Betrag ist als Beitrag zu den Sach- und Personalkosten der Kommune anzusehen. Aus anderen Kommunen werden nunmehr verstärkt Klagen laut, die Erstattungen seien nicht kostendeckend, so dass die Gemeinden auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben. Wenn die Stadt Remscheid die Vollstreckung für den WDR übernehmen muss, so sollten ihr jedoch aus Sicht der FDP-Ratsgruppe sämtliche anfallenden Kosten gedeckt werden.

Wir bitten die Verwaltung daher, die folgenden Fragen zu beantworten.

  1. Wie viele Vollstreckungsersuche richtete der WDR in den Jahren 2013, 2014 und 2015 an die Stadt Remscheid?
  2. Wie hoch waren die entsprechenden Kostenerstattungen?
  3. Deckt der Betrag in Höhe von 23 Euro pro Fall die Kosten und Auslagen, die der Stadt Remscheid entstehen?
  4. Wenn dieser Betrag nicht auskömmlich ist, wie hoch müsste die Pauschale sein?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Wolf Lüttinger

Vorsitzender der Ratsgruppe

 

Anfrage: Städtische Belastung durch den Rundfunkbeitrag

Foto: birgitH  / pixelio.de

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