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Straßenausbaubeiträge senken – Anliegerinnen und Anlieger entlasten

Sebastian Göbel / pixelio.de
Antrag für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 30. Januar 2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 30. Januar 2020 stellen wir folgenden Antrag:

1. Die Stadt Remscheid nimmt an dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes teil.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für eine Änderung der Satzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen vorzulegen, um die Neuregelungen des Kommunalabgabengesetzes zu berücksichtigen und im Ortsrecht zu verankern.

Begründung

Das Kommunalabgabengesetz sieht vor, bei der Verbesserung von Straßen, Wege und Plätzen die anliegenden Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer mit den so genannten Straßenausbaubeiträgen zu beteiligen. Diese Regelung hat das Bundesverwaltungsgericht zuletzt im Juni 2018 bestätigt.

Der Beitragsanteil der Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer lag in Remscheid bislang zwischen 20% (Hauptverkehrsstraße) und 70% (Anliegerstraße) des entstandenen beitragsfähigen Aufwandes. Wenn die Stadt Remscheid am Förderprogramm des Landes teilnimmt, so müssen die Anliegerbeiträge anders gestaffelt werden. So hat das Land NRW die Höchstbeiträge der bisherigen Mustersatzung halbiert. Die Stadt Remscheid kann damit die Anliegerbeiträge um die Hälfte und mindestens wie folgt senken:

Straßenart/Anliegerbeiträge RS/Höchstbeiträge Mustersatzung neu

Anliegerstraße/60-70%/40%
Haupterschließungsstraße/40-60%/30%
Hauptverkehrsstraße
Fahrbahn und Radwege/20%/10%
Maßnahmen für den ruhenden Verkehr/50%/40%
Hauptgeschäftsstraße
Fahrbahn/50%/35%
Maßnahmen für den ruhenden Verkehr/70%/40%

Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von jährlich 65 Millionen Euro ab dem Jahr 2020 ersetzt die ausfallenden Beiträge der Anlieger. Damit werden gleichzeitig die Beitragszahler entlastet und die daraus resultierenden Mindereinnahmen für die Kommunen kompensiert.

Wir Freie Demokraten wollen, dass die Remscheiderinnen und Remscheid von dem Förderprogramm möglichst schnell profitieren und durch Straßenausbaubeiträge weniger belastet werden. Die Stadt sollte daher das Förderprogramm nutzen und ggf. notwendige Änderungen der örtlichen Beitragssatzung auf den Weg bringen. Wir gehen davon aus, dass das Land die Förderbestimmungen kurzfristig veröffentlichen wird, so dass es das Ziel sein sollte, in der Sitzung des Rates am 22. Februar 2020 über die notwendige Satzungsänderung zu entscheiden.

Die Straßenausbaubeiträge konnten bislang hohe und teilweise erhebliche finanzielle Belastungen für die betreffenden Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer zur Folge haben. Das Gesetz sieht nunmehr eine Härtefallregelung vor, nach der Personen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine unbefristete Stundung zu gewähren ist. Mit der Einführung eines voraussetzungslosen Ratenzahlungsanspruchs wird eine wirtschaftliche Überforderung von Beitragspflichtigen nachhaltig und unbürokratisch vermieden. Der anzusetzende Zinssatz muss sich dynamisch an dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank orientieren, was eine Senkung des Zinssatzes von bislang 6% auf derzeit 1,1% zur Folge hat.

Das Gesetz sieht außerdem die Einführung einer verpflichtenden, zeitlich vorgelagerten Bürgerbeteiligung der betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer vor. Betroffene Anliegerinnen und Anlieger können so zukünftig Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme und die damit zusammenhängenden Kosten nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Wolf Lüttinger
Vorsitzender

Antrag: Straßenausbaubeiträge senken – Anliegerinnen und Anlieger entlasten

Änderung des Kommunalabgabengesetzes – Senkung der Straßenausbaubeiträge

Anfrage für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 30. Januar 2020 sowie die Sitzung des Rates am 27. Februar 2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 30. Januar 2020 und für die Sitzung des Rates am 27. Februar 2020 bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wann wird die Verwaltung dem Rat das Straßen- und Wegekonzept nach Kommunalabgabengesetz zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen?

2. Welche Maßnahmen nach Kommunalabgabengesetz wurden nach dem 1. Januar 2018 begonnen und können nach derzeitigem Kenntnisstand für das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Neuregelung des Gesetzes angemeldet werden?

Begründung

Zu 1.:
Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes muss die Stadt Remscheid ein transparentes Straßen- und Wegekonzept erstellen. Darin muss dargestellt werden, welche Straßenunterhaltungsmaßnahmen in welchem Zeitraum unter den gegebenen rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen sinnvoll möglich sind und in welchem Zeitraum beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben.

Zu 2.:
Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von jährlich 65 Millionen Euro ab dem Jahr 2020 ersetzt die ausfallenden Beiträge der Anlieger. Damit werden gleichzeitig die Beitragszahler entlastet und die daraus resultierenden Mindereinnahmen für die Kommunen kompensiert.

Die Technischen Betriebe Remscheid erhoben Straßenausbaubeiträge in den Jahren 2014 bis 2018 für insgesamt 94 straßenbauliche Maßnahmen. 2503 Bescheide wurden in diesem Zeitraum versandt. Insgesamt wurden in diesem Abrechnungszeitraum Straßenausbaubeiträge in Höhe von 770.358,01 Euro erhoben. Für die Folgejahre ab 2019 sind rund 20 Abrechnungen von straßenbaulichen Maßnahmen vorgesehen (Drs. 15/5663 vom 29. November 2018).

Eine Kommune kann die Förderung für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen beantragen, die nach dem 1. Januar 2018 begonnen wurden.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Wolf Lüttinger
Vorsitzender

Anfrage: Änderung des Kommunalabgabengesetzes – Senkung der Straßenausbaubeiträge

Bild: Sebastian Göbel / pixelio.de

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