Der Bundesfinanzhof hat heute (05.08.19) entschieden, dass Reiseveranstalter auf ihre Aufwendungen für die Anmietung von Hotelkontingenten keine zusätzliche Gewerbesteuer zahlen müssen. Diese Praxis war von der Reisewirtschaft als „Urlaubssteuer“ kritisiert und beklagt worden.
Dazu der bergische FDP-Bundestagsabgeordnete Manfred Todtenhausen: „Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für alle Urlaubsreisende, die am Ende diese zusätzliche Steuer hätten finanzieren müssen. Nachdem die Bundesregierung sich geweigert hatte, gegen diese neue Besteuerungspraxis der Finanzämter vorzugehen, hatte die Reisewirtschaft durch alle Instanzen klagen müssen, um diese unsinnige Praxis wieder abzuschaffen. Mit dem Urteil bekommen die Reiseunternehmen jetzt endlich wieder Rechts- und Planungssichersicherheit.“
Nach Ansicht der Freien Demokraten hätte man diese Existenzbedrohung auch der bergischen Reisebranche durch eine gesetzliche Klarstellung frühzeitig beseitigen können. Daher hatte die FDP bereits im Juni letzten Jahres einen entsprechenden Antrag gestellt, der von der Großen Koalition aber abgelehnt wurde. In den vergangenen Monaten hatten sich auch immer wieder Bürgerinnen und Bürger aus dem Bergischen Städtedreieck an Todtenhausen gewandt, um gegen diese Regelung zu protestieren. „Schade, dass wieder mal ein Gericht die Arbeit des Gesetzgebers übernehmen musste“, so Todtenhausen.
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