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Todtenhausen: Sonntagsöffnung statt Publikumsbeschränkung

Einzelhandel braucht Rechtssicherheit und keine neuen Auflagen

Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten hat gestern auf ihrer Sitzung vor dem Hintergrund der angespannten Lage im Einzelhandel in Zeiten von Corona – insbesondere in den Innenstädten kurz vor dem Advent als eigentlich umsatzstärkster Zeit des Jahres – ein Positionspapier beschlossen, das sich für eine Lockerung der Sonntagsöffnung ausspricht.

Der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für den Einzelhandel, Manfred Todtenhausen, setzt sich für die Forderung des Einzelhandels ein, endlich für Rechtssicherheit bei der Öffnung von Geschäften an bestimmten Sonntagnachmittagen zu sorgen: „Besonders in diesem Jahr brauchen Geschäfte, die wie der Textilhandel besonders unter den Corona-Schließungen gelitten haben, Anreize für den Kauf in der City. Dazu dient die Sonntagsöffnung auch ohne Anlassbezug. Dass die Gewerkschaft verdi kein Entgegenkommen zeigt und stattdessen – wie in NRW – gegen verkaufsoffene Sonntage im Advent klagt und vom OVG Münster Recht bekommt, schwächt die Position des stationären Einzelhandels in einer für ihn dramatischen Phase.“

Gerade jetzt seien positive Signale für die Fachgeschäfte in den Stadtzentren mit ihren vielen Arbeits- und Ausbildungsplätzen gefragt, so Todtenhausen: „Bisher haben die Hygienekonzepte des Einzelhandels gezeigt, dass der Handel sich seiner Verantwortung bewusst ist und ihr hinreichend nachkommt. Überlegungen, jetzt nur noch eine Person pro zehn Quadratmeter statt wie bisher 25 zu erlauben, führen zu Schlangenbildung vor den Geschäften und sehen Corona-Hotspots da, wo derzeit keine sind.“ Geschäfte bedeuteten keine Ansteckungsgefahr, so der FDP-Berichterstatter für den Einzelhandel. Um den Kundenverkehr wirksam zu entzerren und den Samstag als Haupteinkaufstag zu entlasten, ist es viel sinnvoller, den Sonntagnachmittag als zusätzliche Alternative zu öffnen. Wer florierenden Einzelhandel und damit die Innenstädte retten will, muss zweierlei anbieten: Flexibilisierung bei den Öffnungszeiten sowie Unterstützung bei der Digitalisierung von Vertriebswegen.“

In ihrem aktuellen Positionspapier nimmt die FDP-Bundestagsfraktion dazu Stellung und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf: „Neben Initiativen wie der besseren Erreichbarkeit von Innenstädten, modernen Innenstadtkonzepten mit nachhaltiger Berücksichtigung aller Verkehrsträger und moderner Flächen- und Gebäudenutzung, der flächendeckenden Versorgung mit schnellem Internet und der durchgehenden Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen und -prozessen für mehr hybride Vertriebswege gehört insbesondere die Öffnung von Ladenschlusszeiten an Sonn- und Feiertagen in besonderen Zeiten wie der des Advents dazu. Sollte die vom Einzelhandelsverband HDE angekündigte Klage für eine Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg haben, so sind weitergehende Maßnahmen für eine Lockerung der Ladenöffnungszeiten und damit eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des stationären Einzelhandels im Verhältnis zum Online-Handel notwendig. Wir fordern die Länder auf, in ihren Ladenschlussgesetzen die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, den Einzelhandelsunternehmen an möglichst vielen Sonntagen die Öffnung zu erlauben. Es kommt jetzt darauf an Art. 140 GG so anzupassen, dass Landesrecht allgemein die Öffnung der Einzelhandelsunternehmen ermöglicht.“

Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion: Einzelhandel durch Sonntagsöffnung stärken

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