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Geschwindigkeitsüberwachung soll der Verkehrssicherheit dienen

Anfrage für die Sitzung des Rates am 22. Dezember 2022

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit der Drucksache 16/3494 (Stellenplan 2021/2022: Einrichtung zusätzlicher Stellen) schlagen Sie u.a. die Anschaffung einer weiteren semistationären Geschwindigkeitsmessanlage („Blitzer“) zur Mitte des Jahres 2023 vor und wollen mit den Mehrerträgen die Aufwendungen für die Einrichtung von insgesamt fünf zusätzlichen Stellen kompensieren.

Erhöhte Geschwindigkeit gehört zu den Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle. Die Geschwindigkeitsüberwachung soll eine Senkung des Geschwindigkeitsniveaus bewirken und damit der Verkehrssicherheit, an manchen Orten auch dem Lärmschutz, dienen. Die Tatsache, dass die Verwaltung nunmehr die Anschaffung einer weiteren semistationären Geschwindigkeitsmessanlage im Zusammenhang mit der Finanzierung zusätzlicher Stellen vorschlägt, bestärkt Kritiker jedoch in ihrer Auffassung, die Stadt betreibe Radarfallen zur „Abzocke“, um die städtischen Finanzen aufzubessern.

Nach unserer Auffassung muss vielmehr auch künftig der Aspekt der Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen. Geschwindigkeitskontrollen sollten sich nicht nach der Kassenlage richten. Ansonsten droht ein Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Verwaltung, weil die sachliche Notwendigkeit der Kontrollen in Frage gestellt wird. Ohne weitere Informationen ist für uns der Vorschlag der Verwaltung daher nicht nachvollziehbar.

Wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Gibt es in Remscheid Unfallhäufungsstellen im Sinne des Erlasses über die Aufgaben der Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen?
  • Werden bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen für Gefahrenstellen (Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss) standardmäßig geprüft, beispielsweise die Beseitigung von schlechten Sichtbeziehungen oder ungünstigen Linienführungen?
  • Wie viele Fahrzeuge sind in der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung in welchem Schichtbetrieb im Einsatz?
  • Kündigt die Stadt die Messstandorte im Vorfeld mittels geeigneter Medien an und veröffentlicht die Standorte entsprechend der Regelung in Ziff. 48.26 VV OBG (Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Ordnungsbehördengesetzes), um die Wirkung der Überwachungsmaßnahmen zu erhöhen?
  • Wie hoch ist der prozentuale Anteil, der regelmäßig durch eine semistationäre oder mobile Messanlage kontrolliert werden kann, unter den an Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Schulwegen liegenden Messstellen?
  • An wie vielen der Messstellen, an denen vermehrt schwächere Verkehrsteilnehmende wie Menschen, die zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs sind, sowie Hilfsbedürftige und ältere Menschen verkehren, kann regelmäßig durch eine semistationäre oder mobile Messanlage kontrolliert werden?
  • Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Gefahrenstellen insgesamt, der regelmäßig durch eine semistationäre oder mobile Messanlage kontrolliert werden kann?
  • Wie hoch waren die Zahl der Verfahren, die Einnahmen und die prozentuale Überschreitungsquote im Rahmen des Einsatzes der semistationären Geschwindigkeitsmessanlage in den einzelnen Jahren seit ihrer Anschaffung?
  • Ist an den regelmäßigen Standorten der semistationären Geschwindigkeitsmessanlage ein sinkendes Geschwindigkeitsniveau feststellbar?
  • Welche Entwicklungen und Erfahrungen der vergangenen Jahre seit Beschluss des Verkehrssicherheitskonzepts im April 2016 haben die Verwaltung dazu bewogen, die Anschaffung einer weiteren semistationären Messanlage vorzuschlagen? Wird das Verkehrssicherheitskonzept aktualisiert und fortgeschrieben?
  • Sind der Betrieb, die Auswertung und die Erhebung von Bußgeldern in Folge einer zusätzlichen semistationären Messanlage mit den Stellen, die derzeit für diese Aufgaben vorgesehen sind, umsetzbar oder müssen zusätzliche Personalkapazitäten eingesetzt werden?
  • Wie setzen sich die Kosten für den Betrieb der semistationären Geschwindigkeitsmessanlage im Zusammenhang mit Abschreibungen und Sachkosten lt. Vorlage in Höhe von 60.000 Euro konkret zusammen, nachdem die jährlichen Kosten für die bestehende semistationären Messanlage in der Sitzung des Rates im vergangenen Monat nur mit rund 30.000 Euro beziffert wurden (Drs. 16/3391)?

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Sven Chudzinski

Fraktionsvorsitzender

Bild: stock.adobe.com / photowahn

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