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Todtenhausen: Gleichbehandlungsgrundsatz muss auch im Einzelhandel gelten

OVG-Urteil sorgt für Klarheit

Das neueste OVG-Urteil aus Münster, die Beschränkung mit Terminvergabe und Kundenbegrenzung für den Einzelhandel außer Kraft zu setzen, kommentiert der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für den Einzelhandel, Manfred Todtenhausen (FDP), wie folgt:

„Die Aufhebung der Beschränkungen für Geschäfte, zwingend eine begrenzte Terminvergabe zu machen, ist folgerichtig. Wir Freien Demokraten waren schon immer dafür, Geschäfte wieder zu öffnen, weil der Einkauf laut RKI kaum ansteckend ist und in Verbindung mit einer umfassenden Teststrategie und den guten, vorliegenden Hygienekonzepten schon jetzt möglich ist. Das gilt längst für den Lebensmittelhandel oder auch Baumärkte. Hier gilt der verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Handel muss da, wo es regional möglich ist, wieder aufmachen – alles andere hilft ihm nicht weiter und frustriert Unternehmer, Beschäftigte und Kunden.

Nun sind Schnelltests, Nachverfolgung per Smartphone-App und andere Technologien der Schlüssel, um auch Kultur, Sport und Gastronomie wieder schrittweise zu öffnen.“

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